@female23
Natürlich gibts das. Es gibt auch Anwälte, die werfen mit dem Locher nach ihren Azubis oder vielleicht frägt er sie auch nach den Übergangsvorschriften BRAGO/RVG. Möglicherweise muss sie sogar nen Fall abrechnen. So gesehn gibt es alles.
Klar sollte man wissen, was sind oder was weiß ich. Aber was will er denn z.B. zum Grundstücks- und Wohnungswesen fragen? Und da kann redtea doch sagen, dass sie darüber nicht viel weiß aber ja deswegen eine Ausbildung machen möchte, damit sie was lernt.
Ansonsten sollte redtea schon über ein bißchen Allgemeinwissen verfügen und natürlich über den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten informiert sein. Was ich mir ehr vorstellen könnte wäre, dass sie ein Band schreiben muss, um ihre Rechtschreibkenntnisse zu testen. Was für ihre Ausbildung bzw. den Beruf an sich auch weitaus wichtiger ist, als Kenntnisse in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.