ania_12676761Was...
für ein Amt wäre denn zuständig? Bist du in der Zeit vom 01.01. - 19.01. arbeitslos? Dann bekommst du für diese paar Tage Arbeitslosengeld (etwa 60% vom letzten Lohn - vor der Elternzeit), natürlich auf die Anteile des Januars heruntergechnet (also 19 Tage). Den rest bekommst du als Arbeitsentgeld im Februar von deinem AG. Bist du in der Zeit ALGII bezugsberechtigt, dann bekommst du eben dieses für den Anteil der 19 Tage ausgezahlt. Ich kenne deine Vorgeschichte nicht, daher muss ich im wenn-dann stil antworten. Oder meinst du die Überbrückung vom Dezmebergeld bis zum Januargeld, was aber im Februar gezahlt wird, dass du quasi einen Monat verzug hast? Evtl. kannst du beim Amt einen Kredit beantragen, den du dann im Februar zurückzahlen würdest oder so?