Ja
du kannst 2 Minijobs haben, wenn du beispielsweise bei beiden je 200 Euro verdienst und zusammen nicht über 400 Euro verdienst. Dann werden auch keine Steuern und sonstiges fällig.
Wird infolge der Zusammenrechnung jedoch die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung. Dann sind sämtliche Beschäftigungen versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Steuerliche Behandlung: Die Pauschalsteuer von zwei Prozent kann nur dann angewandt werden, wenn der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet (15 Prozent im gewerblichen Bereich oder fünf Prozent im Haushaltsbereich). Ist dies wegen Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen und Überschreitens der 400-Euro-Grenze nicht möglich, kann der Arbeitslohn aus jeder einzelnen Nebenbeschäftigung bis 400 Euro pauschal mit 20 Prozent oder individuell nach Lohnsteuerkarte versteuert werden.
Für Zwecke der Pauschalbesteuerung wird jede geringfügige Beschäftigung für sich betrachtet. Das bedeutet, dass die Pauschalbesteuerung für jede Beschäftigung mit einem Monatslohn bis 400 Euro möglich ist, auch wenn es sich sozialversicherungsrechtlich wegen der Zusammenrechnung mit anderen Beschäftigungen und wegen Überschreitens der Arbeitslohngrenze nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung handelt