In Antwort auf eirene_12497344
ALG durch Resturlaub gekürzt
Der Termin zum 12.6. kommt schon hin, da 7 Werktage im Juni, zzgl. Wochenende, bis zum 11.6. abdecken. Somit wurde dann ab dem 12.6. gezahlt.
Ich finde dieses Vorgehen deshalb unfair, weil es ja im Umkehrschluss bedeutet, dass ich mehr Geld bekommen hätte, wenn ich meinen Urlaub genommen hätte. Hätte ich die mir zustehenden Urlaubstage bis Ende Mai genommen, hätte ich ab dem 1.6. das voll Arbeitslosengeld erhalten. Das ärgert mich, weil ich finde, dass das ein Fehler im System ist. Prinzipiell darf es doch nicht "bestraft" werden, wenn man arbeitet. Und es ärgert mich natürlich, weil ich es anders gemacht hätte, wenn ich über diese Regelung informiert worden wäre.
Und keine Sperrzeit wegen
eigener Kündigung bekommen?
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