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Forum / Job & Karriere

ALG durch Resturlaub gekürzt

Letzte Nachricht: 14. Juli 2012 um 17:20
E
eirene_12497344
11.07.12 um 19:51

Hallo Zusammen,

ich habe mich heute ziemlich geärgert und bin gespannt, ob es hier Leute gibt, denen es ähnlich wie mir ergangen ist.

Da ich mich demnächst selbstständig machen werde, habe ich meinen alten Job zum 1.6. gekündigt. Um meinem Chef entgegenzukommen, war es für mich selbstverständlich, meinen Resturlaub auszahlen zu lassen, um der Firma bis zum 31.5. zur Verfügung stehen zu können. Was ich nicht wusste: Der Resturlaub (7 Tage) wurde vom ALG abgezogen. Das heißt, mein ALG wurde nicht ab 1.6. sondern erst ab 12.6. brechenet und gezahlt.
Somit habe ich letzten Ende noch drauf gezahlt, da mein ALG durch die angerechneten Urlaubstag um 500 gekürzt wurde.
Ist sowas rechtens? Hätte ich den Urlaub regulär genommen, wäre mein ALG ja auch ab dem 1.6. gezahlt worden. Es kann ja nicht die Grundidee sein, dass man finanziell am besten wegkommt, wenn man die Firma hängen lässt, nicht arbeitet und die Urlaubstage abbummelt.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

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E
eirene_12497344
12.07.12 um 8:27

ALG durch Resturlaub gekürzt
Der Termin zum 12.6. kommt schon hin, da 7 Werktage im Juni, zzgl. Wochenende, bis zum 11.6. abdecken. Somit wurde dann ab dem 12.6. gezahlt.
Ich finde dieses Vorgehen deshalb unfair, weil es ja im Umkehrschluss bedeutet, dass ich mehr Geld bekommen hätte, wenn ich meinen Urlaub genommen hätte. Hätte ich die mir zustehenden Urlaubstage bis Ende Mai genommen, hätte ich ab dem 1.6. das voll Arbeitslosengeld erhalten. Das ärgert mich, weil ich finde, dass das ein Fehler im System ist. Prinzipiell darf es doch nicht "bestraft" werden, wenn man arbeitet. Und es ärgert mich natürlich, weil ich es anders gemacht hätte, wenn ich über diese Regelung informiert worden wäre.

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N
nero_12138021
12.07.12 um 13:43
In Antwort auf eirene_12497344

ALG durch Resturlaub gekürzt
Der Termin zum 12.6. kommt schon hin, da 7 Werktage im Juni, zzgl. Wochenende, bis zum 11.6. abdecken. Somit wurde dann ab dem 12.6. gezahlt.
Ich finde dieses Vorgehen deshalb unfair, weil es ja im Umkehrschluss bedeutet, dass ich mehr Geld bekommen hätte, wenn ich meinen Urlaub genommen hätte. Hätte ich die mir zustehenden Urlaubstage bis Ende Mai genommen, hätte ich ab dem 1.6. das voll Arbeitslosengeld erhalten. Das ärgert mich, weil ich finde, dass das ein Fehler im System ist. Prinzipiell darf es doch nicht "bestraft" werden, wenn man arbeitet. Und es ärgert mich natürlich, weil ich es anders gemacht hätte, wenn ich über diese Regelung informiert worden wäre.

Und keine Sperrzeit wegen
eigener Kündigung bekommen?

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E
eirene_12497344
12.07.12 um 14:58

Sperrzeit aufgehoben
Ich musste aufgrund einer Hauterkrankung kündigen, die in Folge von Hautkontakt mit verschiedenen Subtanzen auf der Arbeit entstanden ist. Da ich deswegen schon länger in Behandlung bin, eine zufriedenstellende Besserung aber nicht in Sicht war, musste ich kündigen und die Sperrzeit wurde aufgrund dessen aufgehoben.

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S
shanti_12902273
14.07.12 um 17:20

Hallo
Mein av lief aus,meldete mich fristgerecht bei der arge.wollte alg 1 beantragen.hab ich gemacht,hab ja über ein Jahr voll gearbeitet.nun bin ich schwanger,hatte ein beschäftigungsverbot und Chef musste mir auch mein Urlaub bezahlen bzw abgelten.dies berechnet arge mit an.bekomm für den bezahlten Urlaub kein alg sondern nur einen ruhensbescheid.das is ne sauerei.hätte mir Chef den Urlaub nicht bezahlt,hätte er das Geld eingesteckt...und ich hätte alg bekommen....das sind Gesetze hier...aber es is rechtens.hab Anwalt eingeschaltet.bin bloss laut arge nicht versichert,solang ich kein alg bezieh....das is einfach der letzte sauverein.würde es ja verstehen,wenn ich nicht arbeiten gehen würde ....ach...

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