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Forum / Job & Karriere

ALG2 und Einstandsgemeinschaft

Letzte Nachricht: 30. Januar 2009 um 1:42
A
addie_12156430
20.01.09 um 15:46

Hallo
Ich bekomme seid etwa 2 Jahren ALG2 und wohne mit meinen beiden Kindern seit März 08 mit meinem Freund in einer Wohnung.
Er ist in der Ausbildung und bezieht noch Bab.
Jetzt schrieb mein Sachbearbeiter mich an und will seine Kontoauszüge und Lohnabrechnungen sehen.
Hatte meinen SB heute gefragt warum er das will. Da sagt er wir werden ab März eine BG sein. Und sein Verdienst wir mir angerechnet. Und dann bin ich nicht mehr Alleinerziehend.
OK, dachte ich.
Aber das geht doch nicht. Er zahlt seine Miete selber und so weiter. Wir teilen uns kein Geld. Keiner kann an das Konto des anderen. Sorgen tu ich mich alleine um die Kinder. Der Papa hat auch regelmäßig kontakt zu ihnen.
Jetzt komm ich auf den 7 abs. 3 SGB II, Nun müssen wir gemeinsam Wirtschaften oder was?
Auch wenn er sagt, dass er das nicht will? Ich will es erst recht nicht. Denn was Geld angeht, bin ich mit dem Papa der Kinder damals ziehmlich auf die Nase gefallen. Dehalb will ich nicht mit ihm zusammen wirtschaften...

Kann jemand etwas dazu sagen?

Gruß BilleB

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F
filou_12757536
30.01.09 um 1:42

WOhngemeinschaft!
Hallo,

mache deinem Sachbearbeiter klar, dass ihr eine Wohngemeinschaft bildet und dass dein Freund überhaupt nichts mit der Erziehung deiner Kinder zu tun hat. So einfach mir nichts dir nichts euch als Bedarfgemeinschaft einzustufen darf er nicht.

Was euch passieren kann, ist dass ein Hausbesuch durchgeführt wird, bei dem evntuell geschuat wird, ob ihr auch schön alles getrennt habt, soweit eure Wohnung das zulässt.

Ansonsten empfehle ich dir, dringend im gegen-hartz.de Forum dein Anliegen vorzutragen!

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