In Antwort auf nola_12860613
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Hey
ahh da is ja doch einer oder eine!!
vielen dank dafür! ok dann werde ich das mal tun... danke dir....
Hi
Sorry Babydoll, aber deine Aufschlüsselung war etwas Falsch.
Zu dritt darf man ca. 75 m2 haben und eine kaltmiete von ca.400. Nebenkosten werden Übernommen.
Die allein erziehende Mutter bekommt den vollen Regelsatz 351 plus Mehrbedarf 126. Kind 1 bekommt 211 minus 164 minus 245 gleich 198 die das Kind über hat. Davon muss das Kind dessen Mietanteil (1/3) selbst bezahlen. Würde dann davon noch etwas über bleiben, wird das mit berücksichtigung der 30 Versicherungspauschale der Mutter als Einkommen angerechnet.Für Kind 1 Wohngeld beantragen.
Kind 2 bekommt auch 211, davon wieder das Kindergeld 164 abgezogen, macht 47 welches das Kind zu wenig zum Leben hat.
Jetzt muss der Vater aber für Kind 2 Unterhalt zahlen. 198 mindestens. Das Kind 2 hat also Einkommen von 151 wovon es sein mietanteil (1/3) selbst zahlen muss.
Fehlt einem Kind Geld für die Miete (da sie vielleicht hoch ist) zahlt die Arge dazu.
Noch Fragen? 
LG BilleB
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