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Forum / Job & Karriere

Als Minijobber immer Anspruch auf Urlaub?

Letzte Nachricht: 8. September 2007 um 18:00
M
melia_12544428
20.07.07 um 21:24

Hallo,

ich hoffe mir kann hier einer einen nützlichen Rat geben.
Ich bin bei einem großen Fastfood Restaurant tätig im Rahmen eines 400 Jobs. Nun habe ich zum 01.08.07 gekündigt und war somit 4 Monate beschäftigt. Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich auch einen Teil Urlaubsanspruch habe, eben für die 4 gearbeiteten Monate.
Nun sagt mir die Chef Etage, dass ich keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hätte. Soll wohl grundsätzlich bei 400 Kräften dort sein. Ich glaube das allerdings nicht und habe mich erst durch den Tarifvertrag gewühlt, wo drin steht, dass ein Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten erfolgt. Habe aber viele Seiten gefunden, wo von gesetzeswegen her JEDEM ein gesetzlicher (bezahlter)Mindesturlaub zusteht und bei vorzeitigem Ausscheiden ( der 6 Monate) auch zum Teil angerechnet werden muß.

Kennt sich jemand aus?

Gesetzliche Regelungen gehen doch noch vor einem Tarifvertrag, oder?

Vielen Dank

Grüße

minendy

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A
ariane_12152624
21.07.07 um 13:18

Urlaub
Hallo Minendy,

das mit den sechs Monaten ist ein bißchen anders zu verstehen... das bedeutet normalerweise, daß man dir erst nach sechs Monaten Urlaub gewähren braucht, wenn du neu in einem Unternehmen bist... hat auch was mit der durchgängigkeit der Einarbeitung zu tun.

Allerdings hast du von anfang einen Urlaubsanspruch -- auf jeden Fall. auch Minijobber auf 400 Euro Basis haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung, auch wenn das die lieben Chefs nicht so gerne hören...
Wenn er nicht an Tarifverträge gebunden ist, weil z.B. aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, so ist er zu allermindest an das Gesetzbuch gebunden, dort ist ein gesetzlicher Mindesturlaub verankert, an den er gebunden ist (glaube 13 AT pro Jahr, mußt noch mal nachschauen, die er dir anteilig gewähren muß).
im schlimmsten Falle müsstest Du dir das vor dem Arbeitsgericht erstreiten.

Und ja: Gesetzliche Regeln greifen immer, wenn sonst nichts mehr greift, an diesen Regeln kommt keiner vorbei.

Grüsse
Noname

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J
joni_12848971
08.09.07 um 18:00

Hilfsreiche Links
Hallo minedy,

ich interessiere mich gerade um das gleiche Thema.
Deswegen habe ich viel im Internet recherchiert und so bin ich auf diese Seite gestoßen:

http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10950/DE-/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html__nnn=true

Bin fest davon überzeugt, dass Dir die Seite gewisse Sicherheit gibt. Ich habe mir diese Seite ausgedruckt und meinem Chef vor die Nase gelegt.

Liebe Grüße


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