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Forum / Job & Karriere

Arbeit suchend melden nach Elternzeit?

Letzte Nachricht: 26. September 2013 um 8:42
B
brogan_12118642
24.09.13 um 14:25

Hallo,
mal eine Frage. Ich bin verheiratet, d.z. aber getrennt. Mein Mann hat sich eine Whg gesucht, somit beziehe ich z.Z. ALG 2 sprich Hartz 4. Wir wollen es nun aber wieder mit einander versuchen und er zieht wieder zu uns. (haben eine gemeinsame Tochte (2J).
Nun meine frage, die kündigungsfrist seiner whg beträgt wie üblich 3 monate. muss ich dem jobcenter jetzt schon eine veränderungsmitteilung machen oder erst nen paar wochen vorher? außerdem will ich ab anfang januar auch wieder arbeiten. muss ich mich da beim arbeitsamt arbeit suchend melden nach der elternzeit und beziehe dann ALG1? oder wie verhält sich das dann?
LG Mabemie

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E
eirlys_12273852
26.09.13 um 8:42

...
also ALG 1 bekommst du erst wieder, wenn du gearbeitet hat und einen Anspruch erwirtschaftet hast. Vorher nicht.
Also würdest du weiterhin H4 bekommen.

Wenn ich ganz ehrlich bin, würde ich die Veränderungsmitteilung erst ein paar Wochen vorher machen.
Man weiß ja nie, was in 3 Monaten so passiert und dann hast du das Gerenne das ganze rückgängig zu machen, wenn es doch nicht klappt.

Wenn du ab Januar wieder arbeiten gehst, und sagen wir mal einen Jahresvertrag bekommen hast der nach 1 Jahr ausläuft, hast du wieder Anspruch auf ALG1. Aber nur für 12 Monate, danach gibt es H4.

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