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Forum / Job & Karriere

Arbeitgeber verbietet mir Selbstständigkeit! Geht das?

Letzte Nachricht: 12. September 2008 um 20:28
E
eliane_12068400
05.09.08 um 10:58

Ich habe hier einen Vertrag liegen, von dessen Gültigkeit ich etwas verwirrt bin. Ich möchte in freier Mitarbeit für eine Agentur tätig werden. Es wird immer wieder betont, dass es sich um kein Angestelltenverhältnis handelt, wie das bei freier Mitarbeit eben so üblich wäre.

Der letzte Absatz kommt mir allerdings merkwürdig vor. Darin wird mir verboten mich mit meinen Leistungen selbstständig zu machen, auch noch 2 Jahre NACH Vertragsende mit der Agentur.

Ist sowas rechtsgültig?

Da ich vor hatte, mich im nächsten Jahr selbstständig zu machen, würde das dann zu Problemen führen und ich könnte jetzt nicht für die Agentur tätig werden, deshalb frage ich nach.

Ich finde es ganz schön anmaßend sowas zu verlangen....nun ja. Ich hoffe jemand kennt sich ein bißchen mit Arbeitsrecht aus und hilft mir.

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S
shug_12945109
10.09.08 um 13:51

Freie mitarbeit
Hallo,
bin auch ab und zu als freier Mitarbeiter für mehrere Firmen tätig.
Wenn Dir die Agentur definitiv eine "selbstständigkeit" vebietet fällt so etwas unter die sogenannte scheinselbstständigkeit und ist damit ein arbeitsverhältnis. Was die Agentur alerdings machen kann ist ein Vertrag mit dir in dem Steht das wärend der zusammenarbeit Du nicht für andere (Konkurrenz) tätig sein darfst. Um hier aber die scheinselbstständigkeit auszuschließen sollte so ein Vertrag unbedingt von einem Anwalt ausgearbeitet werden.
Übrigens hilfreich wäre wenn Du mir hier schreiben würdest welche art von agentur es ist dann kann ich dir vielleicht noch besse helfen (Musik-, Veranstaltungsbereich kenne ich mich ganz gut aus)

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eliane_12068400
11.09.08 um 13:08
In Antwort auf shug_12945109

Freie mitarbeit
Hallo,
bin auch ab und zu als freier Mitarbeiter für mehrere Firmen tätig.
Wenn Dir die Agentur definitiv eine "selbstständigkeit" vebietet fällt so etwas unter die sogenannte scheinselbstständigkeit und ist damit ein arbeitsverhältnis. Was die Agentur alerdings machen kann ist ein Vertrag mit dir in dem Steht das wärend der zusammenarbeit Du nicht für andere (Konkurrenz) tätig sein darfst. Um hier aber die scheinselbstständigkeit auszuschließen sollte so ein Vertrag unbedingt von einem Anwalt ausgearbeitet werden.
Übrigens hilfreich wäre wenn Du mir hier schreiben würdest welche art von agentur es ist dann kann ich dir vielleicht noch besse helfen (Musik-, Veranstaltungsbereich kenne ich mich ganz gut aus)

Das ist anders...
Es geht um Nachhilfe.

Ich würde mich im nächsten Jahr gern quasi selbst vermarkten. Die Agentur verbietet mir aber wörtlich, dass es mir auch nach Beendigung der Zusammenarbeit (!!!) 2 Jahre lang verboten ist, ein Unternehmen zu eröffnen, das mit ihnen in Konkurrenz steht.

Das wäre definitiv so.
Wir bieten beide die selbe Dienstleistung an.

Ich kann mir garnicht vorstellen, dass sowas erlaubt ist, jemandem nach Beendigung des Vertrages jahrelang das Leben zu

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shug_12945109
12.09.08 um 17:15
In Antwort auf eliane_12068400

Das ist anders...
Es geht um Nachhilfe.

Ich würde mich im nächsten Jahr gern quasi selbst vermarkten. Die Agentur verbietet mir aber wörtlich, dass es mir auch nach Beendigung der Zusammenarbeit (!!!) 2 Jahre lang verboten ist, ein Unternehmen zu eröffnen, das mit ihnen in Konkurrenz steht.

Das wäre definitiv so.
Wir bieten beide die selbe Dienstleistung an.

Ich kann mir garnicht vorstellen, dass sowas erlaubt ist, jemandem nach Beendigung des Vertrages jahrelang das Leben zu

Wäre dann Angestelltenähnlich
Leider kann er Dir tatsächlich auch eine Frist zum Konkurenzausschluß geben nachdem das (Arbeits-)verhältins beendet ist.
Das ist aber meines wissens nur so bei einem Angestellenverhälnis.
Bei einer Selbstständigkeit bzw. freien Mitarbeit darfst Du nicht "weisungsgebunden" sein und nur einen Auftraggeber haben, sonst wäre es eine Scheinselbstständigkeit und somit ein Angestelltenverhältnis.
Bin selbst kein Anwalt oder ähnliches, darum würde ich Dir raten mit dem Vertrag zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Die Arbeitsagentur hift Dir bestimmt auch (kostenlos!), da hast Du aber die gefahr das die gleich ein Angestelltenverhältnis vermuten.

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S
suraya_12376466
12.09.08 um 20:22

Nein
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht in Ordnung ist.

Es gibt so etwas wie eine Berufsfreiheit in Deutschland. Wenn in diesem Absatz dieses Arbeitsvertrages nicht gleichzeitig ein gewisser finanzieller Ausgleich vereinbart ist, der Dich für diesen Verzicht auf eine Tätigkeit finanziell erntschädigt (die sollte auch angemessen sein, da würde ich mir auch ein paar Gedanken machen), dann kannst Du diese Vereinbarung getrost als nichtig betrachten. Gebunden bist Du daran nicht, das ginge sogar bei einem echten Arbeitsverhältnis nicht.

Ich bin zwar kein Anwalt - aber ich habe auch immer so komische Sachen in meinen Anstellungsverträgen gehabt. Als ich dann mal aufgrund einer Kündigung einen Anwalt um Rat gefrag habe, hat er gesagt, dass das ohne finanziellen Ausgleich nichtig ist.

Allerdings läßt Du jetzt offen, um welche Leistungen es sich handelt. Falls Werbung etc. dann darfst Du natürlich später keine Ideen Deines ehemaligen AG (auch wenn Du Sie entwickelt hast) als Deine eigenen benutzen. Diese Leistung hast Du Deinem AG (ob Angestellt oder Selbständig) "verkauft".

Klärt das Deine Frage??

Gruß Kylie

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suraya_12376466
12.09.08 um 20:28

Sorry
ich habe nicht weitergelesen.

Aber Frage ist wohl trotzdem beantwortet.

Ich würden den Job trotzdem mal annehmen, und in einem Jahr siehst Du dann weiter. Die Firma unterliegt aber bei einem Rechtsstreit. 100 %ig.

Gruß Kylie

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