In Antwort auf eliane_12068400
Das ist anders...
Es geht um Nachhilfe.
Ich würde mich im nächsten Jahr gern quasi selbst vermarkten. Die Agentur verbietet mir aber wörtlich, dass es mir auch nach Beendigung der Zusammenarbeit (!!!) 2 Jahre lang verboten ist, ein Unternehmen zu eröffnen, das mit ihnen in Konkurrenz steht.
Das wäre definitiv so.
Wir bieten beide die selbe Dienstleistung an.
Ich kann mir garnicht vorstellen, dass sowas erlaubt ist, jemandem nach Beendigung des Vertrages jahrelang das Leben zu
Wäre dann Angestelltenähnlich
Leider kann er Dir tatsächlich auch eine Frist zum Konkurenzausschluß geben nachdem das (Arbeits-)verhältins beendet ist.
Das ist aber meines wissens nur so bei einem Angestellenverhälnis.
Bei einer Selbstständigkeit bzw. freien Mitarbeit darfst Du nicht "weisungsgebunden" sein und nur einen Auftraggeber haben, sonst wäre es eine Scheinselbstständigkeit und somit ein Angestelltenverhältnis.
Bin selbst kein Anwalt oder ähnliches, darum würde ich Dir raten mit dem Vertrag zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Die Arbeitsagentur hift Dir bestimmt auch (kostenlos!), da hast Du aber die gefahr das die gleich ein Angestelltenverhältnis vermuten.
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