Arbeitslos - Bafög?
Hallo,
unser Sohn (20) hat im Feb. die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wird nun ab Sept. zur Berufsoberschule gehen. Er macht die Vorklasse.
Nun stellt sich die Frage nach dem Bafög: die Situation derzeit:
mein Mann seit Dezember 2007 nach einem Arbeitsunfall und schwerer Infektion, die er sich im Krankenhaus geholt hat, noch immer arbeitsunfähig. Das Einkommen natürlich auch um fast 400 weniger.
Ich: habe als Verwaltungsangestellte gearbeitet, heute meine Kündigung bekommen.
Den Sohn derzeit zu unterstützen fällt uns sehr schwer, da wir auch noch das Darlehen für unser Haus abbezahlen.
Nun könnte ich in einem Supermarkt als Krankheitsvertretung (Teilzeit) arbeiten. Vom Geld her wäre das ungefähr die Höhe, wie mein Anspruch auf ALG I .
Wie sieht die Sache nun für meinen Sohn aus? bekommt er wahrscheinlicher Bafög, wenn ich arbeitslos bin, oder wenn ich arbeite (aber nicht mehr Einkommen habe, als wenn ich Arbeitslosengeld beziehe?) Ich muss bald eine Entscheidung treffen.
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Hey
Bafög-Grundsätze
Das Bundesausbildungsförderungsges etz - euch sicherlich besser bekannt als BAföG - hat die Aufgabe, die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Das heißt ganz einfach, dass ein jeder, der sein Studium nicht durch genügend Unterstützung der Eltern finanzieren kann, finanzielle Hilfe von Vater Staat in Anspruch nehmen kann. Egal, ob ständige Reformen oder undurchsichtige Paragraphen abschreckend wirken, probieren solltet ihr es, eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall.
Unter anderem wird eine Ausbildung an folgenden Institutionen gefördert:
1. Abendgymnasien und Kollegs,
2. Höheren Fachschulen und Akademien,
3. Hochschulen
Voraussetzungen
Wie viel BAföG ihr genau bekommt und ob euch überhaupt welches zusteht, hängt von vielen Aspekten ab. Zunächst gibt es drei Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zu haben:
1. Staatsangehörigkeit:
Junge Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (im Sinne des Grundgesetzes) haben einen Anspruch auf Förderung, und auch als ausländischer Auszubildender hast du die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
2. Eignung:
Eure Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass ihr euer angestrebtes Ziel erreicht. Solange ihr die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Studenten an einer Hochschule müsst ihr einen entsprechenden Nachweis, meistens die Zwischenprüfung, vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.
3. Alter:
Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die ihr eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.
Also wenn dein Sohn bereits eine Ausbildung hat, dürfte eine zweite eigentlich nicht mehr gefördert werden.
Allerdings habe ich gehört, dass eine zweite Ausbildung unter Umständen auch gefördert werden kann.
Ich an deiner Stelle würde mich beim zuständigem Amt mal erkundigen.
Ein Antrag kostet ja nichts, sondern kann lediglich abgelehnt werden.
Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts
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Hey
Bafög-Grundsätze
Das Bundesausbildungsförderungsges etz - euch sicherlich besser bekannt als BAföG - hat die Aufgabe, die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Das heißt ganz einfach, dass ein jeder, der sein Studium nicht durch genügend Unterstützung der Eltern finanzieren kann, finanzielle Hilfe von Vater Staat in Anspruch nehmen kann. Egal, ob ständige Reformen oder undurchsichtige Paragraphen abschreckend wirken, probieren solltet ihr es, eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall.
Unter anderem wird eine Ausbildung an folgenden Institutionen gefördert:
1. Abendgymnasien und Kollegs,
2. Höheren Fachschulen und Akademien,
3. Hochschulen
Voraussetzungen
Wie viel BAföG ihr genau bekommt und ob euch überhaupt welches zusteht, hängt von vielen Aspekten ab. Zunächst gibt es drei Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zu haben:
1. Staatsangehörigkeit:
Junge Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (im Sinne des Grundgesetzes) haben einen Anspruch auf Förderung, und auch als ausländischer Auszubildender hast du die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
2. Eignung:
Eure Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass ihr euer angestrebtes Ziel erreicht. Solange ihr die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Studenten an einer Hochschule müsst ihr einen entsprechenden Nachweis, meistens die Zwischenprüfung, vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.
3. Alter:
Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die ihr eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.
Also wenn dein Sohn bereits eine Ausbildung hat, dürfte eine zweite eigentlich nicht mehr gefördert werden.
Allerdings habe ich gehört, dass eine zweite Ausbildung unter Umständen auch gefördert werden kann.
Ich an deiner Stelle würde mich beim zuständigem Amt mal erkundigen.
Ein Antrag kostet ja nichts, sondern kann lediglich abgelehnt werden.
Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts
Nein,
die Berufsoberschule (Abschluss ist dann doch die Fachhochschulreife oder das Fachabitur?) ist NUR MÖGLICH wenn man nach der Realschule eine abgeschlossene Ausbildung absolviert hat. Sonst darf man das garnicht machen.
BaföG ist in dem Fall kein Studentenbafög sondern Schülerbafög und wird höchstwahrscheinlich genehmigt. Ansonsten kann man sogar Klage vor dem Landessozialgericht einreichen (Achtung, langwierige Sache, lohnt sich aber! Nachzahlung ist besser als garkeine Zahlung!). Als Eltern ist man nicht mehr verpflichtet die 2. Ausbildung (hier in Form von Schule) zu fördern.
Euer beidiges geringes Einkommen als Elternteile ist aber eigentlich ein Zeichen für grünes Licht. Auch der Aushilfsjob würde das nicht beeinflussen.
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
Nein,
die Berufsoberschule (Abschluss ist dann doch die Fachhochschulreife oder das Fachabitur?) ist NUR MÖGLICH wenn man nach der Realschule eine abgeschlossene Ausbildung absolviert hat. Sonst darf man das garnicht machen.
BaföG ist in dem Fall kein Studentenbafög sondern Schülerbafög und wird höchstwahrscheinlich genehmigt. Ansonsten kann man sogar Klage vor dem Landessozialgericht einreichen (Achtung, langwierige Sache, lohnt sich aber! Nachzahlung ist besser als garkeine Zahlung!). Als Eltern ist man nicht mehr verpflichtet die 2. Ausbildung (hier in Form von Schule) zu fördern.
Euer beidiges geringes Einkommen als Elternteile ist aber eigentlich ein Zeichen für grünes Licht. Auch der Aushilfsjob würde das nicht beeinflussen.
Ich sehe das anders
Ich sehe das anders.
Der Staat garantiert die freie Berufswahl und fördert die erste Ausbildung.
Auch wenn man den Eltern eine zweite Ausbildung angeblich nicht zumuten kann, so sehe ich keinen plausiblen Grund dafür, dass der Staat dafür verantwortlich sein soll, dass jemand eine zweite Ausbildung machen kann.
In der Regel ist es so, dass die ERSTE ANGEFANGENE Ausbildung durch BaföG unterstützt werden kann.
Bei einer ZWEITEN Ausblidung, und dazu zählt auch die schulische, ist der Staat nicht mehr verpflichtet den Antragsteller zu unterstützen.
Ich gehe davon aus, dass deinem Sohn kein BaföG bewilligt wird.
Aber wie gesagt, fragen kostet nichts.
Was man aber schon machen kann, ist finanzielle Unterstützung vom Amt beantragen. Da dein Sohn kein Student ist, sich aber in einer Ausbildung befinden, wenn auch schulischer Natur, so ist es dennoch möglich, dass ein Anspruch auf HARTZ IV besteht.
Was ihr aber sicherlich beantragen könnt, ist BAB (Berufsausbildungsbeihilfe).
Das ist in der Regel etwas weniger als HARTZ IV oder BaföG, aber zumindest etwas. Zudem kann man überprüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Dazu sind aber dann die zuständigen Ämter da, um dir das genauer zu erklären.
Probiere BaföG zu beantragen, gehe aber mal davon aus, dass das nicht bewilligt wird.
Ich sage das nicht, um das schlecht zu machen, oder dich von irgendwas abzuhalten. Es ist nur so, dass eine BaföG-Antrag gute 8-10 Wochen dauern kann, bis dieser bewilligt wird.
Das wird dann problematisch, wenn ihr mit dem Geld rechnet und es dann nicht bekommt.
Mein Rat ist einfach, nicht damit zu rechnen und sich Alternativen zu überlegen.
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