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Forum / Job & Karriere

Arbeitslos direkt nach der Uni- welche Ansprüche hat man?

Letzte Nachricht: 21. Oktober 2008 um 1:11
O
ona_12166390
06.06.06 um 19:24

Ich werde wahrscheinlich im September nächsten Jahres mit meinem Studium fertig sein und frage mich, welche Ansprüche, z.B auf Arbeitslosengeld ich habe, falls ich keinen Job finde?

Wonach richtet sich dann die Höhe des ALG, weil ich ja vorher noch nicht gearbeitet habe?

Wie ist das, wenn ich z.B Ende September mein Examen mache und erst z.B im Januar eine Arbeit finde? Krieg ich dann auch Unterstützung vom Staat für die Monate dazwischen?

Wäre nett, wenn sich da jemand meldet, der sich auskennt?

Liebe Grüße Lilly

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Z
zeus_12440067
06.06.06 um 20:37

ALG II
Da Du nicht gearbeitet hast, bekommst Du kein normales Arbeitslosengeld. Aber dann halt Arbeitslosengeld II als Grundsicherung. Das sind 331,- Euro im Monat plus die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Voraussetzung ist natürlich, dass Du nicht mit jemand zusammenlebst, der für Dich aufkommen muss und Geld hat. Also Eltern oder Freund oder Ehemann.

Ach ja: Und Du darfst keine allzugroßen Mittel irgendwo an Geld rumliegen haben (Sparkonto o.ä.), denn sonst musst Du das erst als Vermögen aufbrauchen.

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T
terra_11869999
07.06.06 um 10:21

Sorry, aber..
..wenn Du erst im SEPTEMBER 2007 fertig wirst, dann hast Du noch über ein Jahr Zeit, einen Job zu suchen+zu finden. Bis dahin haben sie vielleicht auch Hartz IV noch 10x reformiert...
Also ehrlich, als Akademiker schon über ein Jahr vorher über ALG nachzudenken finde ich irgendwie komisch und motivationskillend fürs Examen. Also ich hoffe jedenfalls, dass Dir das erspart bleibt.
Ally

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R
rain_12322150
05.07.06 um 18:11
In Antwort auf zeus_12440067

ALG II
Da Du nicht gearbeitet hast, bekommst Du kein normales Arbeitslosengeld. Aber dann halt Arbeitslosengeld II als Grundsicherung. Das sind 331,- Euro im Monat plus die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Voraussetzung ist natürlich, dass Du nicht mit jemand zusammenlebst, der für Dich aufkommen muss und Geld hat. Also Eltern oder Freund oder Ehemann.

Ach ja: Und Du darfst keine allzugroßen Mittel irgendwo an Geld rumliegen haben (Sparkonto o.ä.), denn sonst musst Du das erst als Vermögen aufbrauchen.

...
Einfach gesagt ist Vorrausetzung für ALG I, dass du in letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Hast du das nicht kannst du ALG II beantragen das sind genau 345 wie schon eben gesagt + Kosten der Unterkunft und evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Krankheit)

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A
an0N_1230174699z
23.07.06 um 22:00

Super einstellung
klasse, ich arbeite 3 Jahre lang und bekomme nun vorrübergehend 260 euro alg 1. aber toll das es so viele studenten gibt die abgreifen wo es geht und dann noch besser dastehn als ich *kopfschüttel*

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
agueda_12265103
23.08.06 um 12:08

Auch hier mein Tipp:
Auswandern!!!
sich im Internet schlau machen und raus aus Deutschland, kommt zu uns in die Schweiz oder Grossbritannien&Irland sollen jetzt zunehmend Arbeitskräfte benötigen....

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E
eunice_12313546
24.08.06 um 19:19
In Antwort auf rain_12322150

...
Einfach gesagt ist Vorrausetzung für ALG I, dass du in letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Hast du das nicht kannst du ALG II beantragen das sind genau 345 wie schon eben gesagt + Kosten der Unterkunft und evtl. Mehrbedarfe (z.B. bei Krankheit)

"-"
---darf man sich nebenher noch was dazu verdienen?(solange man noch auf der suche nach arbeit ist, bzw. auch noch nicht vermittelt wurde?)

---bis zu welchem betrag bleibt es anrechnugsfrei?

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R
rain_12322150
02.09.06 um 10:28
In Antwort auf eunice_12313546

"-"
---darf man sich nebenher noch was dazu verdienen?(solange man noch auf der suche nach arbeit ist, bzw. auch noch nicht vermittelt wurde?)

---bis zu welchem betrag bleibt es anrechnugsfrei?

Keine Ahnung
ich bin nur "Profi" im Arbeitslosengeld I Bereich. Da kann man sich 165 Euro pro Monat dazu verdienen ich weiß aber nicht ob dass bei ALG II auch so ist.

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S
simona_11882676
21.10.08 um 1:11
In Antwort auf rain_12322150

Keine Ahnung
ich bin nur "Profi" im Arbeitslosengeld I Bereich. Da kann man sich 165 Euro pro Monat dazu verdienen ich weiß aber nicht ob dass bei ALG II auch so ist.

Hallo und Servus
Ich habe während meines Studiums ca 7 Jahre am Stück gearbeitet. Habe auch Sozialversicherung gezahlt (bzw. mein arbeitgeber). Nun bin ich fertig mit dem Studium und bin auf Jobsuche.

Heute erfuhr ich von der BA, dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe weil ich als Studentin gearbeitet habe. Als Student ist man nicht Sozialversicherungspflichtig. Deshalb kein Anspruch.

Ich kann das noch nicht glauben, denn ich habe ja gezahlt!

Hier noch eine Fakten:
15 Wochenstunden / 7 Jahre / alle Abgaben bezahlt / Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Dezember 2007 /

Meine Fragen:
1. Habe ich tatsächlich keinen Anspruch?
2. Zählt eine freiwillige Sozialversicherung nicht? (Bin ja unter 20 Stunden als Student nicht verpflichtet)
3. Was für Möglichkeiten habe ich zur Krankenversicherung?

Ich hoffe, einer kennt sich aus und kann mir einen Tipp geben.
3.

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