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Forum / Job & Karriere

Arbeitslos melden nach dem Abitur

Letzte Nachricht: 15. Mai 2011 um 18:47
H
haley_11974982
03.05.11 um 14:20

Hallo,
ich hab eine Frage.
Ich bin bald mit meinem Abi fertig (am 17.6.2011) und fange dann am 2.9.2011 meine Ausbildung an.

Muss ich mich nun in diesem Zeitraum arbeitslos melden?
Mir wurde gesagt, dass ich zwar kein Geld kriegen würde, weil ich ja vorher mindestens 12 Monate gearbeitet bzw eingezahlt haben muss, aber es trotzdem wichtig wäre für die spätere Rente.

Hat jemand da Erfahrungen oder kann mir helfen?
Ich hab schon auf diversen anderen Seiten geschaut, werde aber nicht richtig schlau daraus.

Danke schön schon einmal
LG Chaos

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H
haley_11974982
06.05.11 um 16:38

Hallo
Also erstmal danke für die Antwort
Ich wollte ja so und so zum Arbeitsamt, aber war mir halt nicht so sicher, weil ich viele widersprüchliche Dinge in unterschiedlichen Foren gelesen hab =D

Das mit Bafög und Kindergeld wusste ich jetzt noch nicht. Bafög werde ich zwar nicht benötigen, aber es ist gut zu wissen.

Danke
Chaos

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W
widad_12900966
11.05.11 um 22:29

Hallo chaos1992
Laut Gesetz hast du keine Meldepflicht ( 38 SGB III). Arbeitslosengeld bekommst du auch nicht, wie du selbst auch schon geschrieben hast. Du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn du den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehst, d.h. du musst Vermittlungsvorschläge annehmen und auch wirklich in den drei Monaten versicherungspflichtig arbeiten wollen (mind. 3 Std. am Tag). Wenn das erfüllt ist, werden die Zeiten, indenen du arbeitslos gemeldet bist auch dem Rentenversicherungsträger gemeldet. Dies wirkt sich aber nicht auf die spätere Rente aus, denn Dein Arbeitsleben beginnt erst im September und du hast noch genügend Zeit Dir Deine Rentenanwartschaft aufzubauen
Die Frage ist: Willst du das wirklich ? Beratungstermine, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Arbeitsuche ?
Bzgl. Kindergeld: Wenn du der Familienkasse Deinen Ausbildungsvertrag vorlegst werden die Dir Dein Kindergled auch für die drei Monate weiterzahlen.

Wenn du Dir immer noch nicht sicher bist was du tun sollst, melde Dich doch einfach mal im Service Center der Agentur für Arbeit (01801 555 111), die werden Dir das nochmal erklären, oder komme persönlich vorbei.

Liebe Grüße,

Peppa55

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H
haley_11974982
15.05.11 um 18:47
In Antwort auf widad_12900966

Hallo chaos1992
Laut Gesetz hast du keine Meldepflicht ( 38 SGB III). Arbeitslosengeld bekommst du auch nicht, wie du selbst auch schon geschrieben hast. Du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn du den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehst, d.h. du musst Vermittlungsvorschläge annehmen und auch wirklich in den drei Monaten versicherungspflichtig arbeiten wollen (mind. 3 Std. am Tag). Wenn das erfüllt ist, werden die Zeiten, indenen du arbeitslos gemeldet bist auch dem Rentenversicherungsträger gemeldet. Dies wirkt sich aber nicht auf die spätere Rente aus, denn Dein Arbeitsleben beginnt erst im September und du hast noch genügend Zeit Dir Deine Rentenanwartschaft aufzubauen
Die Frage ist: Willst du das wirklich ? Beratungstermine, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Arbeitsuche ?
Bzgl. Kindergeld: Wenn du der Familienkasse Deinen Ausbildungsvertrag vorlegst werden die Dir Dein Kindergled auch für die drei Monate weiterzahlen.

Wenn du Dir immer noch nicht sicher bist was du tun sollst, melde Dich doch einfach mal im Service Center der Agentur für Arbeit (01801 555 111), die werden Dir das nochmal erklären, oder komme persönlich vorbei.

Liebe Grüße,

Peppa55

Danke
für deine Antwort.
Hat mir sehr geholfen.
LG Chaos

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