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Forum / Job & Karriere

Arbeitslosengeld (wichtig)

Letzte Nachricht: 3. Januar 2008 um 14:39
R
rubina_12135197
21.12.07 um 17:19

Ich Auszubildende im 3 Lehrjahr!

Zu mir:
- 19 Jahre, wohne allein in einer 50 Quadratmeter Wohnung! Bis jetzt konnte ich alles selber mit meinem Ausbildungsvergütung zahlen.

Heute hatte ich mein Gespräch und man hat mir gesagt das Mich mein Betrieb nicht übernehmen wird! Mein letzter Arbeitstag ist der 31.01.

So Arbeitslos bin ich bereits ab da gemeldet!

Was kann ich alles beantragen, wenn ich bis dahin nix finden würde??

Wie viel Arbeitslosengeld bekomm ich wird das vom Azubigehalt gerechnet oder vom dem ausgelernten Gehalt das ich danach bekommen würde in dem Beruf? (Hab des mal gehört) Da gibts doch irgendwie ne Prozentzahl?

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N
nila_12302417
21.12.07 um 19:27

...
Meld dich sofort beim Arbeitsamt, sonst kriegst du ne Sperrzeit und das ALG berechnet sich nach dem Gehalt was du kriegen würdest wenn du schon mit der Ausbildung fertig wärst(also ausgelerntes Gehalt).

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S
sprita_12642500
03.01.08 um 14:39

Ähm... falsch
das stimmt so nicht, du kriegst net das geld was du bakommen hättest wenn du fertig wärst, sondern dein Alg wird vom Ausbildungsgehalt bemessen. du musst der arbeitsagentur ne arbeitsbescheinigung bringen was du die letzten 12 monate verdient hast. dazu wird weihnachtsgeld + urlaubsgeld gerechnet, wenn du sowas erhalten hast *g also alles zusammen rechnen und durch 12 teilen. von dem was rauskommt kriegst du ca. 60 %.
das wir relativ wenig sein..

jetzt gibts noch 2 möglichkeiten:

1. kannst du aufstockend Alg II (Hartz IV) beantragen, weil dein Alg so niedrig ist
2. kannst du beim rathaus wohngeld beantragen, weil du ja alleine wohnst, ob du darauf nen anspruch hast kann ich dir jetzt nich sicher sagen.

für weitere möglichkeiten frag doch dann einfach in der arbeitsagentur nach, wenn du deinen Antrag abgibgst..

und ne sperrzeit kriegst du auf keinen fall, weil du eine ausbildung beendest, für azubis gibts keine sperrzeiten!

PS: du hast jetzt ab dem 01.02. ein jahr anspruch auf alg!

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