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Forum / Job & Karriere

Arbeitslosengeld..Wohnhilfe?????

Letzte Nachricht: 25. Juli 2007 um 14:21
C
clelia_12884739
29.05.05 um 21:32

Hallo..
Ich bin momentan noch in der Ausbildung zur Industriekauffrau und bin im Juni fertig....
Ab Juli bin ich dann offiziell Arbeitslos..

Ich bin jetzt 22 und würde gerne von Zuhause ausziehen..meine Frage: bekomme ich irgendeine Wohnbeihilfe..und wenn ja, wird da auch das Gehalt meines Vaters mit einberechnet? Was bekommt man ungefähr???

Danke für eure Antworten schonmal im voraus...

Lg Junia

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G
gwynn_12751934
18.01.07 um 0:55

Ähm naja.......wohngeld evtl.
hallo junia,

also solange du unter 25 bist und kein driftiger Grunf für den Auszug vorliegt (Gewalt, etc.) bekommst du weder die wohnung etc. bezahlt! Es sei denn es ist berufsbedingt, und dann auch NUR wenn der arbeitsweg mehr als eine std. betragen würde, wenn du noch zu hause wohnst. Du würdest also lediglich hartz IV, den grundbedarf von 345 euro kriegen. solange du kein kind hast, etc. oder halt aus ber. gründen ausziehen MUSST, gibts wohl oder über nix. oder du wartest bis du 25 bist, dann müssen die dir ne wohnung bezahlen (1 person-max. 54,5 qm, 2 personen max. 74 qm), weil sie dann nicht mehr von dir verlangen können mit 25 noch zu hause zu wohnen...-
kleiner tip von mir: mach irgendwas, ne schulische ausbildung, und ziehe dann aus, das landratsamt MUSS die kosten für eine whg. bezahlen, da du über 18 bist, da kriegts du dann 412 euro, also am besten wg zimmer.............
also nochmal kurz: Hartz IV, ALGII: mind. 25 jahre für auszug
BaföG: 18 jahre für auszug

hoffe ich konnte dir helfen.
antwort bitte auf: [email protected]

Mit frdl. grüßen
henri l.

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A
an0N_1294804099z
25.07.07 um 14:21
In Antwort auf gwynn_12751934

Ähm naja.......wohngeld evtl.
hallo junia,

also solange du unter 25 bist und kein driftiger Grunf für den Auszug vorliegt (Gewalt, etc.) bekommst du weder die wohnung etc. bezahlt! Es sei denn es ist berufsbedingt, und dann auch NUR wenn der arbeitsweg mehr als eine std. betragen würde, wenn du noch zu hause wohnst. Du würdest also lediglich hartz IV, den grundbedarf von 345 euro kriegen. solange du kein kind hast, etc. oder halt aus ber. gründen ausziehen MUSST, gibts wohl oder über nix. oder du wartest bis du 25 bist, dann müssen die dir ne wohnung bezahlen (1 person-max. 54,5 qm, 2 personen max. 74 qm), weil sie dann nicht mehr von dir verlangen können mit 25 noch zu hause zu wohnen...-
kleiner tip von mir: mach irgendwas, ne schulische ausbildung, und ziehe dann aus, das landratsamt MUSS die kosten für eine whg. bezahlen, da du über 18 bist, da kriegts du dann 412 euro, also am besten wg zimmer.............
also nochmal kurz: Hartz IV, ALGII: mind. 25 jahre für auszug
BaföG: 18 jahre für auszug

hoffe ich konnte dir helfen.
antwort bitte auf: [email protected]

Mit frdl. grüßen
henri l.

Es geht auf jeden fall wenn...
also das habe ich noch nie gehört. warum muss eine gewalt vorliegen um ausziehen zu können? du kannst jede zeit ausziehen sobald du volljährig bist ich glaube sogar ab 17 jahren bekommst du eine eigene wohnung (du musst dich nur rechtzeitig anmelden dafür). wenn du aber nie gearbeitet hast bekommst du auch kein arbeitslosen geld. und wenn du alleine wohnst wird auf keinen fall das geld von deinen papa mitgerechnet. warum auch? du kannst dir entweder einen job suchen oder weiterhin schule machen. wenn du arbeitest hast du so wie so die finanzielen mittel, wenn du in die schule gehst wirst du unterschtützt das hängt aber dann von deinen eltern ab ob sie dir deine Kinderbeihilfe geben oder nicht, würde es aber verlangen weil es dir auch zusteht und ich würde mich am wohnungsamt erkundigen wegen einer wohnung und was du für möglichkeiten hast. ich bin mit 17 von daheim ausgezogen hatte allerdingst einen job und bekamm 116,60 wohnbeihilfe.

drück dir die daumen. es geht auf jeden fall auch wenn dich niemand haut. (sowas habe ich doch nie gehört! da währe ich ja noch heute bei meinen eltern mit 25 Jahren)

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