Hast denn nach Erhalt gleich wiedersporchen ?
Oder im Zweifelsfall einfach nicht in die nächste Bewerbung legen ?
Wie schlecht ist es denn ?
Das Netz schreibt hierzu dies:
Durchschnittliches Arbeitszeugnis: Handelt es sich um ein Arbeitszeugnis, das der Note 2 (gut) oder 3 (befriedigend) entspricht, so muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er eine bessere Beurteilung beziehungsweise ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis verdient hat.
Unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis: Entspricht das Arbeitszeugnis der Note 4 (ausreichend) oder schlechter und der Arbeitnehmer will das Arbeitszeugnis korrigieren lassen, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass seine schlechte Beurteilung den Tatsachen entspricht.
https://www.rueden.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/aendern-lassen/#:~:text=Stellt%20man%20fest%2C%20dass%20wesentliche,m%C3%BCssen%20vom%20Arbeitgeber%20berichtigt%20werden.
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