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Forum / Job & Karriere

Ausbildungsabbruch wg. Gesundheit, Arbeitslosengeld?

Letzte Nachricht: 24. Juli 2008 um 14:54
A
an0N_1226859099z
25.06.08 um 17:04

Hallo,

Ich habe eine Frage.
Ich mache seit einiger Zeit eine Ausbildung, kann diese wegen Krankheit nicht zuende führen, muss sie also abbrechen

Mein Arzt hat mir ein Ärztlichesattest geschrieben, in dem er bestätigt, das ich die Ausbildung aus Gesundheitlichen Gründen nicht fertig machen kann, falls doch würde meine erkrankung noch schlimmer werden!

Meine Frage: Bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Oder habe ich trotz Attest die Sperrfrist? Wie hoch Wäre das Arbeitslosengeld?

Bekommt mein Arbeitgeber eine kopie vom Ärztlichen Attest?

Mfg.

Belli51

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E
eliane_12068400
14.07.08 um 10:55

Hallo,
also ich kenn mich da recht gut aus, hatte etwa den selben Wortlaut im Attest als ich meine erste Ausbildung abbrechen musste.

Ich wurde zunächst gesperrt, bekam dann aber nach ca. einem Monat (da war der Antrag dann durch) eine Nachzahlung, also eigentlich keine Sperre.

Wie lange hast du denn gearbeitet? Wenn es über 12 Monate waren, bekommst du (glaube ich) 65% deiner bisherigen Ausbildungsvergütung.

Ob der ehemalige Arbeitgeber eine Kopie bekommt...ich gehe schwer davon aus. Ich habe von meinem Arbeitgeber aber nie irgendetwas diesbezüglich gehört, aber das Arbeitsamt hat natürlich das Recht sich beim Arbeitgeber wegen dir zu erkundigen.

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W
wahid_12522793
24.07.08 um 14:54

Hey
Also ALG I kann jeder beziehen, der die sog. Anwartschaft erfüllt hat und sich arbeitssuchend gemeldet hat.

Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren 12 Monate (nicht am Stück) gearbeitet hat und versicherungspflichtig angestellt war.

Problematisch ist jetzt, dass der Abbruch deiner Ausbildung einige Zeit zurück liegt.
Warum?

Man muss bestimmte Fristen für die arbeitlosenmeldung einhalten.
Generell gilt:
3 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also vor deinen letzten Arbeitstag).
Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, weil die Kündigung erst innerhalb dieser Frist geschrieben wurde (sagen wir mal 1 Monat vor den letzten Arbeitstag), so muss man sich innerhalb 3 Tage (!) arbeitslos melden.
Schriftlich, telefonisch der persönlich.
Kann man diese Frist auch nicht einhalten, muss man sich rechtfertigen.
Grund kann beispielsweise eine Krankheit sein.

Unwissenheit schützt hier leider nicht. Sollte man die Fristen nicht einhalten können, tritt eine Sperrzeit ein.

Wie hoch ALG I ist, lässt sich aus einer Tabelle im SGB III entnehmen.

Die 65% Regel, ist zwar nicht genau, meistens aber zutreffend.

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