In Antwort auf lucius_12237905
Dann ...
... erstatten Sie doch den Geldbetrag Ihrer Freundin.
Aber diese ist nunmal der Schadenverursacher und an den wird sich vom Geschädigten gehalten.
Tolle "Freundin", die einen Schaden verursacht, wenn es aber ums Bezahlen geht, die Freundschaft kündigt. Dabei können Sie nichts dafür, oder? Der Geschädigte ist ja in diesem Fall Ihr Arbeitgeber.
Wenn
ich das geld hätte würde ich ihr sogar den schaden bezahlen, aber leider verdiene ich nicht die welt.
und ich bin ja nicht unbegründet zuhause geblieben, ich arbeite im pflegebereich und da währe es schwierig für mich gewesen mit einem schleudertraumer und schmerzen die leute zu versorgen!!!
obwohl wenn ich das gewusst hätte, währe ich wohl arbeiten gegangen, übrigens hat meine freundin das ganz gut aufgefasst sagst aber das es sie finanziell ruinieren würde wenn sie den schaden über die versicherung laufen lässt wegen der höherstufung. ob ich nachträglich für die krankgeschriebene zeit , urlaub einreichen kann, statt krank ?!
hmm ich werd mich mal unhören ...danke jedenfall
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