In Antwort auf fiona_12249026
FAST alles richtig hier geschrieben.
Lies aber mal 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz, das findest du im google. Eine Sachgrundbefristung ist nicht zulässig, wenn die 2 Jahre herum sind.
Vorschlag: Wenn dein AG den nächsten BEFRISTETEN Vertrag ab Juli 2014 anbietet, dann nimm an. Die Befristung ist dann ungesetzlich und du hast automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Vorschlag: habt ihr einen Betriebsrat? Sprich mit dem! Dränge darauf, dass der BR einer Neueinstellung einer Ersatzkraft für dich widerspricht und dein Arbeitgeber dich entfristen muss.
Schwangerschaft schützt dich vor einer Kündigung, aber nicht vor dem Auslaufen eines befristeten Vertrages.
Eine Entfristung solltest du dir schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen lassen, mündliche Nebenabreden gelten meistens nicht.
Viel Glück!
Leeni
Dann lies mal genauer
Sorry, dann lies mal meinen Beitrag noch einmal.
Ich habe geschrieben, wenn die 2 Jahre Befristung bereits ausgeschöpft sind muss der Vertrag entfristet werden oder auslaufen. Liegt aber ein Sachgrund vor, darf der Vertrag mit dem Sachgrund für diese Dauer (z.B. Elternzeitvertretung) wieder befristet werden.
Das steht auch so im Gesetz.
Nach 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Vertrag MIT Sachgrund auch dann befristet werden, wenn die vorangegangenen 2 Jahre OHNE Sachgrund waren. 3Dazu gibt es sogar ein Urteil des EuGH, der diese Auffassung stützt. Mit einem plausiblen Sachgrund kann ein Arbeitgeber die max 2 Jahre ohne Sachgrund ganz einfach umgehen wenn er den Mitarbeiter vielleicht nur noch ein Jahr braucht, aber wegen den 2 Jahren nicht nochmal grundlos verlängern kann. Sofern ein Sachgrund vorliegt, kann der Vetrag auch 10 Jahre immer wieder aufs neue befristet werden.
Das kann ich dir deshalb so genau sagen, weil sich ein frührer Arbeitgeber mit dem Thema intensiv beschäftigen musste und ich jett mittlerweile selbst Arbeitgeberin bin.
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