In Antwort auf lluvia_12876395
Ich habe derzeit einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr. Wenn ich schwanger werden würde, darf doch der Arbeitgeber mich bis zur Geburt eigentlich nicht kündigen oder? Ich glaube mal gehört zu haben, dass man Frauen während der Schwangerschaft nicht kündigen darf. Wie ist es aber wenn der Vertrag während der Schwangerschaft ausläuft und der Chef mich nicht verlängern will. Von wem bekomme ich dann für den Rest der Schwangerschaft Geld? ich bin nicht schwanger aber mich interessiert das Thema sehr, da mein Mann und ich es in Erwägung ziehen.
Unabhängig davon, ob du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag hast, greift für dich natürlich im Falle einer Kündigung das Mutterschutzgesetz - bedeutet, dass dein Chef dich nicht kündigen kann, sobald er von der Schwangerschaft weiß. Hier ist aber wichtig, dass du eine Bestätigung von deinem FA vorlegen kannst. Ob du eine Schwangerschaft schon vor der 12. Woche bekannt gibst, bleibt dir überlassen. Ist sicherlich auch abhängig von deinem Job (Thema gesundheitliche Risiken). Wichtig ist jedoch für dich, dass du dich mit dem Gedanken auseinander setzen musst, dass dein Chef den Vertrag auslaufen lassen kann und du demnach nach deinem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt, dann endet das Mutterschutzgesetz) evtl. kein AV mehr bei ihm hast... Aber: du bekommst natürlich dein dir zustehendes Elterngeld 
Wenn du ein einigermaßen gutes Verhältnis zu deinem Chef hast, würde ich dir raten, mit ihm ganz offen zu sprechen, sobald du ihn über deine Schwangerschaft informierst. Vielleicht ist er ja so zufrieden mit deiner Arbeit, dass er die Befristung in ein unbefristetes AV ändert und dich somit nach deiner Elternzeit weiter beschäftigt 
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