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Forum / Job & Karriere

Bei Krankmeldung verpflichtet im eigene Haus zu bleiben?

Letzte Nachricht: 1. Juli 2018 um 2:18
G
georg_13024016
27.02.18 um 23:29

Unzwar wollt ich fragen ob ich wenn ich krank bin nich arbeiten kann im eigene haus bleiben muss oder darf ich auch bei meinem Freund zuhause sein 

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D
dean123456
28.02.18 um 7:40

Du darfst alles machen was deiner Gesundung dienlich ist. Beispiele gibts übrigens viele im Internet. Frag einfach mal google was man bei krankschreibung machen darf...
 

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A
aryana_12339092
22.06.18 um 11:00

Also so lange du nicht "bettlägerig" krank geschrieben bist, darfst du zu einem Freund gehen, einkaufen gehen, spazieren gehen usw. Es sei denn du bist "ansteckend" dann würde ich es prinzipiell aufs minimalste reduzieren.

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R
rodica_12170342
26.06.18 um 16:02

Liebe venus.finsternis,

deine Antwort finde ich ein bisschen Schade. Es gibt durchaus Fälle in denen man nicht arbeiten kann, aber durchaus in der Lage ist, das Haus zu verlassen. Hier mal ein paar Beispiele:

Fließenleger mit gebrochenem Bein, Bäcker mit Mehlstauballergie, Telefonistin mit Hörsturz, Bürokraft mit gelöster bzw. gerissener Hornhaut (Auge), Feinmechaniker mit gebrochener Hand, .... Diese Menschen könnten durchaus während ihrer Krankschreibung ins Kino gehen oder sich mit Freunden treffen, solange Sie Ihre Genesung nicht behindern. Und: Jedem Erkrankten, der alleine lebt, muss es ebenso gestattet sein, in den Supermarkt zu gehen, etc.

Anders ist das natürlich beim Krankfeiern, da sollte man sich nicht unbedingt vom Chef beim Skiurlaub erwischen lassen...

Viele Grüße
GoingBack

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S
sian_2848191
27.06.18 um 21:31

goingback hat grundsätzlich recht

Wenn du keine Bettruhe (nicht bettlägrig) angeordnet bekommen hast, darfst du all dies tun, was deine Genesung nicht beeinträchtigt. Die Aussage ist erstmal sehr dehnbar. Die fiese Gruppe kuriert man zB nicht aus, wenn man sich erstmal 4h in den ICE oder ins Auto setzt.

LG

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K
kyvsti_12946124
01.07.18 um 2:18

Rechtlich gesehen darf man alles machen, was die Genesung nicht verzögert oder gar gefährdet. Wo man sich letztendlich kuriert ist dabei egal, Krankschreibung ist kein Hausarrest.
 

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