In Antwort auf olwin_12965249
Urlaub vom Vorjahr
Hallo saskia19489,
Urlaubstage vom Vorjahr müßen bis zum 31.03 abgeleistet werden, danach verfallen die Urlaubstage.
Rede mal mit deiner Chefin.
LG
Yvonne
"müssen" muß gar nichts...
ich selbst kenne genug (Klein-)Betriebe, die den Urlaub nicht verfallen lassen.. lieber zahlen sie ihn aus, als daß einer der Mitarbeiter Urlaub macht.
Ich kenne ähnliche Fälle, die inzwischen mehr als 50 Urlaubstage verzeichnen können- Alturlaub von 2008, 2009, neuer von 2010..................
Ich kann Dir leider nichts raten, alles was Du auf der rechtlichen Schiene bewirken könntest, wirst Du später persönlich büßen müssen 
Wie wäre es mal mit einer anderen Arbeitstelle? Du bist jung und im genau richitgen Alter für einen Tapetenwechsel 
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