Anzeige

Forum / Job & Karriere

Bekomme keinen urlaub...

Letzte Nachricht: 12. März 2010 um 0:44
A
an0N_1275156399z
10.03.10 um 11:27

hallo zu meiner person, ich bin 20jahre alt und arbeite seit meiner ausbildung im gleichen betrieb...
zum 1.4. wird unsere firma an einen neunen geschäftsleiter verkauft...wir sind ein kleiner betrieb mit 5 monteuren und zwei personen im büro (chefin und ich)....

ende februar habe ich den antrag gestellt die kw13 urlaub zu bekommen, darauf meinte meine chefin dass das ja die osterwoche sei und dass ich weihnachten auch schon gefehlt habe...(wir hatten betriebsurlaub und ich hatte nur einen tag länger als alle anderen frei!!!)....
auf meiner letzten lohnabrechnung habe ich stolze 43,5 urlaubstage für 2010 zu verzeichnen....
nunja jetzt meinte meine chefin dass sie noch nicht weiß ob ich diese woche frei bekomme, da ja verhandlungen mit dem geschäft seinen....

nun meine frage an euch, kann meine chefin mir den urlaub verweiger, obwohl ich noch soviele urlaubstage habe???

Mehr lesen

O
olwin_12965249
10.03.10 um 22:36

Urlaub vom Vorjahr
Hallo saskia19489,
Urlaubstage vom Vorjahr müßen bis zum 31.03 abgeleistet werden, danach verfallen die Urlaubstage.
Rede mal mit deiner Chefin.
LG
Yvonne

Gefällt mir

A
an0N_1275156399z
11.03.10 um 9:34

Haha...
...ja in normalen betrieben verfällt der urlaub, bei uns jedoch läuft das konto weiter und es wird dazu gerechnet....
reden bringt mit der auch net viel, weil sie der ansicht ist, dass sie ja auch nicht soviel urlaub hat....
ich habe mir eh schon gedacht, dass wenn ich die gewünschte woche nicht frei bekomme krank mache, erstens weil mein verlobter auch urlaub hat und zweitens weil er geburtstag hat...

Gefällt mir

O
olwin_12965249
11.03.10 um 10:04


Krank feiern???? Fällt ja gar nicht auf. Ein Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen Urlaub (auch schon genehmigten) verweigern. Frage doch mal nach um du in diesem Zeitraum Halbtags arbeiten kannst und die restlichen Stunden vom Urlaubskonto abgerechnet werden.
Krank feiern:
Manche Chefs schnappen sich einen Blumenstrauß, gehen zu dem Mitarbeiter nach Hause um sich nach seinem Befinden zu fragen. Also auf Hochdeutsch: Kontrolle ist der/ die wircklich krank!!
LG
Yvonne

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

Anzeige
A
an0N_1275156399z
11.03.10 um 15:24

Hast scho recht...
...aber meine chefin genehmigt mir überhaupt keinen urlaub....letztes jahr hatte sage und schreibe zwei wochen im ganzen jahr...
und betrieblich hat das gar nix bei uns zu tun, den büroalltag schafft man locker alleine....
es geht bei ihr eher um einen gesprächspartner und dass sie nicht alleine ist....

Gefällt mir

I
indy_12743778
11.03.10 um 19:17
In Antwort auf olwin_12965249

Urlaub vom Vorjahr
Hallo saskia19489,
Urlaubstage vom Vorjahr müßen bis zum 31.03 abgeleistet werden, danach verfallen die Urlaubstage.
Rede mal mit deiner Chefin.
LG
Yvonne

"müssen" muß gar nichts...
ich selbst kenne genug (Klein-)Betriebe, die den Urlaub nicht verfallen lassen.. lieber zahlen sie ihn aus, als daß einer der Mitarbeiter Urlaub macht.

Ich kenne ähnliche Fälle, die inzwischen mehr als 50 Urlaubstage verzeichnen können- Alturlaub von 2008, 2009, neuer von 2010..................

Ich kann Dir leider nichts raten, alles was Du auf der rechtlichen Schiene bewirken könntest, wirst Du später persönlich büßen müssen

Wie wäre es mal mit einer anderen Arbeitstelle? Du bist jung und im genau richitgen Alter für einen Tapetenwechsel

Gefällt mir

O
olwin_12965249
12.03.10 um 0:44

Noch mal mit Chefin reden
Hallo,
da kann man nicht viel machen ausser ihr in`s gewissen zu reden. Ich hatte 2009 nur 2 wochen urlaub. Bin ja immer sehr kulant wegen meinem urlaub gewesen, brauche jetzt wircklich mal eine woche auszeit.
Kannst ihr ja anbieten nur an dem tag während der verhandlungspartner im betrieb ist jederzeit telefonisch erreichbar bist und im notfall zur arbeit kommst.
Und wichtig kläre schonmal deine urlaubzeiten für 2010 und lasse dir diese schrieftlich bestätigen ( willst evt. eine reise buchen ). Sollte sie dann sagen ach das regeln wir schon so, kannst du ja auf den jetztigen fall verweisen.
LG
Yvonne

Gefällt mir

Anzeige