In Antwort auf cassy_13021794
Hallo!
Das ist ja wirklich eine doofe Situation!
Aber sag mal, hast Du denn vor, direkt nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten, also keine Elternzeit zu nehmen?
Ich frage, weil das Elterngeld fast exakt dieselbe Höhe hat wie das Alg und Du ja sagst, das reicht keinesfalls.
Ich denke übrigens wenn man zusammen ein Kind bekommt, ist es normal wenn sich einer ums Kind kümmert und der andere eine gewisse Zeit alleine verdient. Du sitzt ja nicht rum und drehst Daeumchen.
Also falls Du doch ein Jahr in Elternzeit gehen möchtest, ist zu beachten, dass das Elterngeld ja nach dem Einkommen im Jahr vor der Geburt berechnet wird.
Es wäre also fatal wenn Du nun bis zur Geburt arbeitslos wärest, denn dann gäbe es nur den Sockelbetrag von 300.-Euro!
Aber auch davon abgesehen, ist es immer viel besser, aus einem Arbeitsverhaeltnis in den Mutterschutz zu gehen.
Also um zu Deiner Frage zurück zu kommen:
Unbedingt weiter beschäftigt bleiben. Wenn Du dort keine Zukunft siehst bewerbe Dich anderweitig, völlig ungeachtet davon wann Du schwanger wirst.
Das ist völlig okay. Ich war bereits schwanger als ich eingestellt wurde, hat mir keiner wirklich krumm genommen 
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich möchte schon in Elternzeit gehen, daher bin ich schon darauf angewiesen, einen neuen job zu suchen, da hast du recht. So werde ich es auch machen. Mittlerweile habe ich mich auch etwas beruhigt. Ich werde es nun darauf ankommen lassen, ob mir gekündigt wird oder nicht und wenns eben passiert, werde ich mir was neues suchen. Danke jedenfalls für deinen Rat, das hat mir weitergeholfen!
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