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Forum / Job & Karriere

Blöde frage vielleicht auch bissl assi....

Letzte Nachricht: 23. November 2011 um 17:13
O
ophrah_12329325
23.11.11 um 15:41

also.... diesen monat habe ich das letzte mal elterngeld erhalten mit diesem wegfall des geldes wird es bei uns echt eng ich bin dann zur arge gegangen die mir sagten wenn ich eine betreuung meiner tochter habe kann ich auch alg1 beantragen diese betreuung habe ich aber nicht.da hat mir die arge mitarbeiterin einen tipp (TOLLER TIPP!=( )gegeben ich soll alg1 beantragen und sagen ich hätte 15stunden in der woche eine betreung (muss die jobs ja nicht annehmen die die mir vermitteln)okay dieses habe ich getan, war heute da und schließlich haben sie mich in eine maßnahme gesteckt jaaaaa scheibenkleister ich habe keine betreuung!!!hatte angegeben das ich von 8-12 dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe, käme ich aus der maßnahme raus wenn ich das so gedreht bekomme das ich nur abends eine betreuung hätte? oder soll ich dieses lassen und algII beantragen bitte schnelle antwort und jaaaa ich weis es ist assi. aber werde definitiv wenn kleine 2 ist bei meinem chef wieder anfangen nur bis dahin mag ich sie betreuen.

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D
dana_12761439
23.11.11 um 16:02

...
Hallo! Ich würde dir raten, noch mal zu eben dieser Mitarbeiterin zu gehen und ihr sagen, was für ein toller "Tipp" das von ihr war. Naja, immerhin bleibt dir dein Alg I - Anspruch jetzt 4 Jahre erhalten... ist ja auch schon mal was.

Wie sichert ihr euren Lebensunterhalt den sonst? Also, hast du deinen Partner, der Geld verdient? Dann ist es unter Umständen gar nicht so einfach Alg II zu bekommen aufgrund seiner Unterhaltspflicht... Deshalb würde ich dir raten, dich erst einmal bei der Wohngeldstelle der Gemeinde zu erkundigen, ob dein Bedarf nicht eventuell auch mit einem Wohngeldzuschuss gedeckt wäre. Dann hast du das Geschiss mit der Arge nicht...

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O
ophrah_12329325
23.11.11 um 16:19
In Antwort auf dana_12761439

...
Hallo! Ich würde dir raten, noch mal zu eben dieser Mitarbeiterin zu gehen und ihr sagen, was für ein toller "Tipp" das von ihr war. Naja, immerhin bleibt dir dein Alg I - Anspruch jetzt 4 Jahre erhalten... ist ja auch schon mal was.

Wie sichert ihr euren Lebensunterhalt den sonst? Also, hast du deinen Partner, der Geld verdient? Dann ist es unter Umständen gar nicht so einfach Alg II zu bekommen aufgrund seiner Unterhaltspflicht... Deshalb würde ich dir raten, dich erst einmal bei der Wohngeldstelle der Gemeinde zu erkundigen, ob dein Bedarf nicht eventuell auch mit einem Wohngeldzuschuss gedeckt wäre. Dann hast du das Geschiss mit der Arge nicht...

Ja
Das werde ich der ollen sagen super tipp ja ich habe ein Partner der arbeitet laut arge würden mir 230 zustehen und Wohngeld muss ich morgen schauen ob ich dort nicht circa genauso bekomme. Wohngeld haben wir mit Eltem Geld 23 Euro bekommen soweit ich weiß wird Elterng nicht mit gerechnet also dürfte sich nichts ändern oder?

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D
dana_12761439
23.11.11 um 16:32
In Antwort auf ophrah_12329325

Ja
Das werde ich der ollen sagen super tipp ja ich habe ein Partner der arbeitet laut arge würden mir 230 zustehen und Wohngeld muss ich morgen schauen ob ich dort nicht circa genauso bekomme. Wohngeld haben wir mit Eltem Geld 23 Euro bekommen soweit ich weiß wird Elterng nicht mit gerechnet also dürfte sich nichts ändern oder?

Achso...
... ihr habt schon Wohngeld bekommen? Ich kenne zwar die Tabelle, aber ich kann dir jetzt auf Anhieb nicht sagen, ob und wenn ja was sich da ohne das Elterngeld ändern würde.

Wenn sich beim Wohngeld nichts tut bleibt dir wirklich nur, Alg II zu beantragen, da du ja den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit aufgrund der Kinderbetreuung momentan nicht zur Verfügung stehst.


Vielleicht kurz zur Info nochmal:

Kinderbetreuung ( 10 Abs. 1 Nr. 3)

(1) Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme
nicht entgegen, es sei denn, dass
das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
das Kind 3 Jahre und älter ist, aber nicht in einer Tageseinrichtung,
in der Tagespflege im Sinne der Vorschriften des
Achten Buches (Kinder- und Jugendhilfe) oder auf andere
Weise, z.B. durch Verwandte, betreut werden kann.
In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Auch in den Fällen, in denen sich beide Partner dafür entscheiden,
gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, bleibt es bei dem Grundsatz,
dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung
berufen kann.

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O
ophrah_12329325
23.11.11 um 17:13
In Antwort auf dana_12761439

Achso...
... ihr habt schon Wohngeld bekommen? Ich kenne zwar die Tabelle, aber ich kann dir jetzt auf Anhieb nicht sagen, ob und wenn ja was sich da ohne das Elterngeld ändern würde.

Wenn sich beim Wohngeld nichts tut bleibt dir wirklich nur, Alg II zu beantragen, da du ja den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit aufgrund der Kinderbetreuung momentan nicht zur Verfügung stehst.


Vielleicht kurz zur Info nochmal:

Kinderbetreuung ( 10 Abs. 1 Nr. 3)

(1) Die Erziehung des Kindes steht der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme
nicht entgegen, es sei denn, dass
das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
das Kind 3 Jahre und älter ist, aber nicht in einer Tageseinrichtung,
in der Tagespflege im Sinne der Vorschriften des
Achten Buches (Kinder- und Jugendhilfe) oder auf andere
Weise, z.B. durch Verwandte, betreut werden kann.
In einer Familie mit einem Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung
auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Die Eltern
sind frei darin, zu bestimmen, wer die Kinderbetreuung übernimmt.
Die Entscheidung ist unabhängig von der Frage, welcher Partner
Elterngeld bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt.
Auch in den Fällen, in denen sich beide Partner dafür entscheiden,
gleichzeitig Elterngeld zu beziehen, bleibt es bei dem Grundsatz,
dass sich nur ein Partner auf Unzumutbarkeit wegen Kinderbetreuung
berufen kann.

Genau
Wir hatten jetzt zum letzten mal im Oktober 23Euro von wohngeld bekommen.also die Frau mit dem hohen iq meinte ich würde mehr Wohngeld bekommen naja mal schauen morgen vielleicht haben wir ja Glück und müssen nicht zur arge liebe grüße und schönen Abend

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