In Antwort auf nanook_12234272
Da ist guter Rat teuer
ALG2 bekommt nur wer arbeitsfähig ist und dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Wenn dein Mann euren Sohn betreuen muß steht er dem MArkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung und dann gibt es , zu Recht, auch kein Geld.
Waie habt ihr das denn denn gemacht als dein mann gearbeitet hat?
LG
heiner
Ungerecht
erst einmaldanke fürdie antwort,aber mein mann bekommt kein ALG2 sondern ALG1,auf die frage wie wir es gemacht haben als mein mann noch gearbeitet hat ist,mein mann hatte immer die gleiche schicht sprich er war morgens bis 11.15 uhr zu hause meine arbeitszeit ist morgens von 8.30-10.30 uhr.natürlich geht arbeit vor wenn er eine stelle geboten bekommen hätte mit den gleichen konditionen würde ich auch sofort aufhören.es ist ja auch nicht so,das mein mann nicht dran teilnehmen möchte,wir wollten nur lediglich einen späteren termin,dass wir auch die gelegenheit haben es zu regeln.ich finde es nur ungerecht,das man uns nicht entgegen kommt.ich kenne so viele leute die auch leistungen von der ARGE bekommen aber nicht so in die mangel genommen werde sollen die doch erst rangezogen werden.ich komme damit nicht klar.lg esya
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