Erpressung
...ist sogar strafbar! Ja.
Allerdings ist die Betroffene bei einer Anzeige dazu verpflichtet, Beweise aufzubringen und da die Chefin nur Aussagen tätigt (taktisch klug) können keine Beweise aufbringen und Kollegen/innen als Zeuge/Beweis zu bringen wäre aus meiner Sicht sehr fahrlässig, denn meistens ist es so, dass die Kollegen dann kuschen, wenns Hart auf Hart kommt, schließlich haben sie auch etwas zu verlieren.
Das Argument mit dem Pflegen ist sehr gewichtig.
Viel Glück!