In Antwort auf nanook_12234272
Ich gehe mal davon aus.......
dass du einen Vertrag hast in dem dein Praktikum geregelt ist. Dort sollte auch was zur vergütung drin stehen. Im Krankheitsfall muss der AG dir 6 Wochen deinen Lohn weiterzahlen, danach übernimmt das die Krankenkasse.
LG
Heiner
Jaa
nen vertrag hab ich theoretisch allerdings hab ich bisher nur die eintragung bei der ihk bekommen..
mehr noch nicht...
und da es ja sowas vom arbeitsamt ist bin ich ein wenig verwirrt..
ich werde heute nochmal sehen ob es drauf ist wenn nicht gehe ich zur arge und sehe wie die sachlage ist.. wenn die natürlich nicht zahlen im krankheitsfall kann er mir nix ausbezahlen...
sollten sie das aber doch tun...
dann hat mein chef nen kleines problem mit der arge 
wenn die nämlich zahlen glaube ich nicht dass sie damit einverstanden sind wenn er es einfach behällt..
vorallem hab ich dann auch ein wenig sorge um meine krankenversicherung..
wenn er mir schon mein "gehalt" nicht zahlt fürchte ich hat er die auch nicht gezahlt...
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