Hallo liebe Leute =))
Mein freund (23) bezieht, seit er nach der Bundeswehr keine Ausbildung bekommen hat Alg II......
Er wohnt in hannover ich in Wolfenbüttel das ist eine Distanz von ca. 56km.
Da er es sich aber nicht länger leisten kann mich zu besuchen wegen den zugkosten möchte er jetzt zu mir nach wolfenbüttel ziehen. Ich kann auch nicht mehr oft zu ihm fahren, da ich (17) jetzt endlich arbeit habe und auch sonntags arbeiten muss.. hier ist auch nicht alles so teuer und er hätte sehr sehr viel unterstützung von meiner familie deshalb würde er gern hier her da ihn in hannover auch nichts mehr hält und er dort nur schlechte erfahrungen gemacht hat.
So nun meine Frage. Das Arbeitsamt meinte zu ihm er brauch gute gründe damit er in eine andere stadt ziehen darf.....stimmt das und dürfen die das überhaupt ihm verbieten?
Und gelten dann bei der Wohnungskündigung die normalen bestimmungen wie bei anderen? Also das er bis zum 3. eines monats gekündigt haben muss und ab dann die 3monate kündigungsfrist laufen?
Sorry das ich so viel geschrieben habe und freue mich schon auf antworten von euch =)) lieben gruß eure Ziege=)