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Forum / Job & Karriere

Darf mein Arbeitgeber mich ohne einem richtigen Grund Kündigen ???

Letzte Nachricht: 19. Mai 2016 um 14:28
A
ayelet_11912896
17.03.15 um 18:58

Hallo ,

habe ein Problem, mein Chef hat mich am Freitag den 13 ordentlich Gekündigt...
Als ich Ihn fragte aus welchem Grund, sagte er mir nur, das ich mich weigern würde mehr zumachen.
Damit man es besser versteht.
Mein SOLL ist 50 teile am tag zu Fotografiieren, was ich auch seit 3 Jahren tuhe . Wenn es klappt macht man natürlich auch mehr.

Er behauptet das ich mehr machen könnte , es aber bewusst nicht tuhe würde, obwohl man dafür auch nicht bezahlt wird .Auch wenn ich mehr teile fotografieren würde.

vor ca 1 Monat sollte ich eine lohnerhöhung bekommen, weil ich laut meinem chef gute arbeit abliefern würde.
aber als er merkte das ich 100 Eure mehr verdiene als die anderen hat ihm das nicht gepasst und nun habe ich die Kündigung.

meine frage ist nun darf er das???

hatte vorher keine abmahnung ob schriftlich oder mündlich

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A
ayelet_11912896
20.03.15 um 23:43

50 Teile pro Tag
das ich mehr als 50 Teile pro Tag abknippsen soll .
obwohl mein soll 50 ist und ich einer der wenigen im Betrieb bin , die es täglich erreicht .

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A
ayelet_11912896
20.03.15 um 23:45
In Antwort auf ayelet_11912896

50 Teile pro Tag
das ich mehr als 50 Teile pro Tag abknippsen soll .
obwohl mein soll 50 ist und ich einer der wenigen im Betrieb bin , die es täglich erreicht .

Sorry
oh sorry im Vertrag steht nichts davon er legt es selbst so fest .

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N
nero_12138021
23.03.15 um 8:08

Kündigungsschutz
Also, wenn Du nicht dem Kündigungsschutz unterliegst, dann benötigt dein AG keinen Grund. Dem Kündigungsschutz unterliegt:
"...der zu kündigende Arbeitnehmer ohne Unterbrechungen (kürzere Unterbrechungen von bis zu ca. 2 Monaten sind dabei unerheblich) länger als 6 Monate bei Ihnen beschäftigt ist ( 1 KSchG) und
Ihr Betrieb eine gewisse Arbeitnehmerzahl aufweist ( 23 KSchG).

Hinsichtlich der Arbeitnehmerzahl sollten Sie von folgenden Grundsätzen ausgehen:

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt in keinem Fall, wenn Sie in der Regel 5 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen. Alle Beschäftigten mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden zählen Sie mit 0,5 und solche mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75. Bei mehr als 30 Stunden rechnen Sie die Person als 1 Arbeitnehmer.
..." gefunden bei:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/11594_dann-ist-das-kuendigungsschutzgesetz-anzuwenden/

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S
sappho_12942293
19.05.16 um 14:28

Kündigung
Hi, nach dem deutschen Rechtssystem darf man prinzipiell nicht ohne Grund nach der Probezeit gekündigt werden! Wenn du allerdings nicht dagegen vorgehst, wird er natürlich damit durchkommen! Ich würde mich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, wie du weiter vorgehen sollst! http://www.middendorf-drbreulmann.de/arbeitsrecht.php

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