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Forum / Job & Karriere

Definition Bedarfsgemeinschaft

Letzte Nachricht: 27. Juni 2013 um 19:46
E
elodia_12893417
19.05.13 um 21:10

Ich bin vor kurzem mit meinem Sohn zu meinem Freund gezogen(der nicht der Kindsvater ist) und habe hier noch keine Arbeit.

Alg 1 kriege ich derzeit nicht und da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden, ist es auch klar, dass ich kein Alg 2 bekomme.

Meine Frage ist jetzt, ob mein Sohn auch direkt zu der Bedarfsgemeinschaft dazugehoert oder ob ich für ihn zumindest einen Beitrag zur Miete oder so etwas beantragen könnte?

Wisst ihr da vll. etwas?

Vg aus Schwaben

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E
elodia_12893417
20.05.13 um 16:15

Weil..
mein Freund genug verdient, damit mir nichts zusteht.

Und momentan gehts mir eher um die Theorie, wir hatten uns unterhalten das er, solange wir nicht verheiratet sind, eine Familie ernährt aber den Steuersatz von einem Single zahlt.
Wir nagen nicht am Hungertuch aber die Wohnung ist zum Beispiel für 4 Leute auf Dauer zu klein usw usf.
Es wäre einfach interessant, unsere Möglichkeiten zu kennen.

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E
elodia_12893417
23.05.13 um 1:43

Wir sind ja auch mehr
von einem Thema aufs andere gekommen, war evtl etwas unklar ausgedrückt.


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Y
yuko_12505280
19.06.13 um 20:47

Hallo
Ihr bildet alle 3 eine Bedarfsgemeinschaft, ob dein Kind nun seins ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn ihr aber erst zusammen gezogen seit, kannst du beim Jobcenter vorsprechen und einen Antrag für dich und deinen Sohn stellen. Dein Partner muss schriftlich darlegen, dass er euch derzeit nicht mit seinem Einkommen und Vermögen versorgen möchte, da ihr getrennt wirtschaftet. Nach einem BSG Urteil muss das Jobcenter dies so hinnehmen, jedoch längstens für 1 Jahr.

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A
aileas_12292658
27.06.13 um 19:46

Bg
Huhu,
ja, dein Sohn würde auch zu Bedarfsgemeinschaft gehören!
Du könntest evtl. Wohngeld beantragen.

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