Ich bin vor kurzem mit meinem Sohn zu meinem Freund gezogen(der nicht der Kindsvater ist) und habe hier noch keine Arbeit.
Alg 1 kriege ich derzeit nicht und da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden, ist es auch klar, dass ich kein Alg 2 bekomme.
Meine Frage ist jetzt, ob mein Sohn auch direkt zu der Bedarfsgemeinschaft dazugehoert oder ob ich für ihn zumindest einen Beitrag zur Miete oder so etwas beantragen könnte?
Wisst ihr da vll. etwas?
Vg aus Schwaben