Hallo
Ihr bildet alle 3 eine Bedarfsgemeinschaft, ob dein Kind nun seins ist oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn ihr aber erst zusammen gezogen seit, kannst du beim Jobcenter vorsprechen und einen Antrag für dich und deinen Sohn stellen. Dein Partner muss schriftlich darlegen, dass er euch derzeit nicht mit seinem Einkommen und Vermögen versorgen möchte, da ihr getrennt wirtschaftet. Nach einem BSG Urteil muss das Jobcenter dies so hinnehmen, jedoch längstens für 1 Jahr.
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