In Antwort auf laura_11872453
Hm...
Mein Vertrag läuft aber bald ab und mein Arbeitgeber sagte ich müsste mich 3 Monate vorher Arbeitslos melden und würde dann ALG1 bekommen !
Achso...
das hattest Du verschwiegen 
lade Dir mal die folgende Broschüre runter, da kannst Du alles nachlesen:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Fakt ist, wenn Du ALG1 beziehen möchtest, mußt Du dem Arbeitsmarkt zu einem gewissen Anteil zur Verfügung stehen. Das Arbeitslosengeld wird dann in die Berechnung mit einfließen.
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