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Forum / Job & Karriere

Dürfen die Einkommen vom Freund anrechnen?

Letzte Nachricht: 3. April 2009 um 13:20
M
malu_12146232
19.03.09 um 20:36

Hab ev. vor dieses Jahr mit meinem Freund zusammenzuziehen. Ab Juli bin ich - sollte ich nicht doch vorher etwas finden - arbeitslos und hätte demnach ja anspruch auf alg von der Agentur und ARGE.

Sollte ich nun mit meinem Freund zusammenziehen, rechnet das Amt mir sein Einkommen (ca.1200 netto) voll an?

Ich hab gehört, dass die das als "Bedarfsgemeinschaft" hinstellen. Find ich jedoch total bescheuert, wenn sie das voll anrechnen. So würde mein Freund ja mit reingezogen werden, da er für mich am Ende ja doch irgendwo aufkommen muss essen, miete,...), schließlich sind wir ja auch nicht verheiratet sondern wohnen nur zusammen.

Ob ich eine eigene Wohnung habe ca.300 warm ud das amt mir alles zahlt oder mir eine für 600 warm teile, kommt doch eigentlich das gleiche bei raus.... Blick da irgendwie nich durch Vielleicht kann mir einer von Euch ja helfen oder hat soga ähnliche Situationen gehabt.

Danke jetzt schon mal im Voraus

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A
an0N_1286851499z
02.04.09 um 13:28


das seh ich anders
denn sobald sie zusammen ziehen und angeben das sie ein paar sind zählt das zur eheähnlichen verhältniss dh er muss für sie aufkommen !!

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A
an0N_1286851499z
02.04.09 um 13:29


das seh ich anders
denn sobald sie zusammen ziehen und angeben das sie ein paar sind zählt das zur eheähnlichen verhältniss dh er muss für sie aufkommen !!
oder aber ihr zieht als wg zusammen
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A
addie_12156430
03.04.09 um 13:20

Hi
Zieht ihr zusammen in eine neue Wohnung oder du zu ihm/er zu dir?
Du sagts du lebst dann in einer Wohngemeinschaft. das erste jahr werdet ihr nicht zusammen gerechnet. 7 abs 3 SGB II.
lies dir den mal durch. Einfach bei google eingeben.
Die Arge hat dann auch kein Recht zu fragen was ihr wie und warum macht.
LG BilleB

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