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Forum / Job & Karriere

Eigenkündigung bei Insolvenz

Letzte Nachricht: 21. Juli 2007 um 13:05
O
olcay_12659437
18.06.07 um 12:34

Hallo,

ich bin das erste Mal in einem Forum und hoffe dass mir irgendjemand weiterhelfen kann..

Ich arbeite seit 11 Monaten in einem Unternehmen, welches neulich Insolvenz angemeldet hat..
Keiner weiss so richtig was passieren wird und ich werde langsam unsicher, ob ich überhaupt meine Stelle behalten kann.. Habe angefangen Bewerbungen zu schreiben und hab mich schon beim Arbeitsamt gemeldet, aber eine Frage hat mir noch keiner beantworten können:

Kann ich die Kündigungsfrist selber verkürzen? In meinem Vertrag steht keine genaue Angabe drin, wieviel Wochen ich überhaupt habe, da steht nur, dass ich zum Ende eines Monats kündigen kann..
Aber ich denke dass es 4 Wochen sind, da ich noch nicht lange im Unternehmen beschäftigt bin
(also mit Ausbildung dann knapp 4 Jahre, allerdings wurde ich nicht sofort übernommen, sondern war erst 4 Wochen arbeitslos.)

Angenommen ich finde jetzt ganz schnell einen neuen Job, der auch per sofort frei wäre...
kann ich dann auch per sofort kündigen? Normalereise müsste das doch gehen, ich meine in so einem Sonderfall.... Ich kündige natürlich nicht bevor ich nichts neues habe, die Arbeit gefällt mir eigentlich schon, ich bin sehr traurig dass es so gekommen ist.. bloß, nur da sitzen und darauf warten, dass mir die Kündigung serviert wird, da habe ich keine Lust drauf ich will mich vorher schon absichern...

Vielen Dank für die, die mir antworten!!!

mischka15

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A
ariane_12152624
21.07.07 um 13:05

Sonderfall
Hallo Mischka,

hmm sonen ähnlichen Fall habe ich selber grade..

also: die gesetzliche Kündigungsfrist - deckt sich mit dem was du schreibst - sind 4 wochen zum Monatsende.

Wenn du nun Bewerbungen verschickst und findest gleich was Neues - toll für dich, dann würde ich mit dem Chef reden, daß er dich früher aus dem Vertrag rauslässt, was er sicher tut, hat er dann ja eine Belastung weniger in seinem Insolvenzverfahren.

Falls Du nichts findest und durchhalten mußt, du mußt jedenfalls weiter dein Gehalt bekommen, bekommst du das nicht, mußt du Insolvenzausfallgeld beantragen, das geht ja, denn er hat ja bereits Insolvenz angemeldet, dann ist es einfacher.
Du kannst dich dazu beim Arbeitsamt oder bei deinem örtlichen Amtsgericht und ARbeitsgericht erkundigen, wo du dich wegen Insolvenzausfallgeld hinwenden mußt in deiner Stadt.

so wie ich das sehe, wirst du über kurz oder lang dann wohl deinen Job verlieren, wenn er bereits Insolvenz angemeldet hat.

Wenn Du keine Gehälter mehr bekommst, aber nach wie vor ungekündigt bist und das Insolvenzausfallgeld noch nicht greift, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit bei der Stadt Hartz IV zu beantragen, das wäre die letzte Möglichkeit, die müssen einspringen, wenn deine Existenz total bedroht wäre.

Viel Glück und ich drück dir die Daumen, daß Du bald was neues findest und dann den ganzen Zirkus nicht mehr brauchst.

Noname

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