Mag sein..
das du selbst keinen Antrag gestellt hast.
ABER du bildest mit deinem Mann und eurem Sohn eine Bedarfstgemeinschaft und da wird vieles angerechnet.
Unter anderem wird seit dem 01.01.2011 bei Harz Empfängern das Elterngeld komplett auf den Bedarf angerechnet.
Ich denke mal , dass dein Mann die letzten elf Monate der Hauptverdiener war, oder?
Von einem 400 Euro Job kann man keine dreiköpfige Familie ernähren, deswegen diese Schlussfolgerung.
Nun landet ihr alle als Bedarfsgemeinschaft in Hartz 4 und da wird das Elterngeld eben seit dem 01.01. komplett angerechnet, das habt ihr dann also nicht mehr zusätzlich.
Das ist zwar jetzt sehr ärgerlich , weil deinem Mann ja nur ein Monat fehlt bis zum ALG-1 Anspruch und da meine ich, das Elterngeld nicht angerechnet wird, aber die Gesetzeslage sieht leider so aus.
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