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Forum / Job & Karriere

Elterngeld gestrichen? WARUM???

Letzte Nachricht: 1. Mai 2011 um 16:50
R
rachel_12045511
31.03.11 um 1:01

Hallo!

Ich habe derzeit folgendes Problem...
Aufgrund massivem Stellenabbaus hat mein Freund seinen Arbeitsplatz verloren und landet leider, weil nur 11 Monate angestellt, direkt im Hartz4-Sumpf. Ich selbst bin seit Dezember 2009 auf 400-Basis angestellt.
Wir haben einen 6 Monate alten Sohn und beziehen derzeit Elterngeld in Höhe von 300 monatlich.
Nun wird uns dieses Geld gestrichen. Warum? ER ist doch arbeitslos und nicht ICH! Und die Zahlungen gehen ja eben auch an mich. Einzige Erklärung vom Amt war schlicht und einfach: "Weil das so ist!"

Wie kommt das zustande? Wie kann es sein, dass MIR Geld gestrichen wird, obwohl ich nicht von der Stütze lebe und selber auch keinen Antrag auf Hartz4 gestellt habe?

Wäre lieb, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte =)

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N
nanook_12234272
31.03.11 um 7:01

Bedarfsgemeinschaft
ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei wird auch dein EInkommen (400.- -Job und Elterngeld) zur Ermittlung des Familieneinkommens herangezogen. Aber eigentlich sollten die 300,- Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.

Genaueres kann man nur sagen wenn der schriftliche Bescheid der ARGE vorliegt.

LG
Heiner

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F
fran_12730362
01.05.11 um 16:50

Mag sein..
das du selbst keinen Antrag gestellt hast.
ABER du bildest mit deinem Mann und eurem Sohn eine Bedarfstgemeinschaft und da wird vieles angerechnet.
Unter anderem wird seit dem 01.01.2011 bei Harz Empfängern das Elterngeld komplett auf den Bedarf angerechnet.
Ich denke mal , dass dein Mann die letzten elf Monate der Hauptverdiener war, oder?
Von einem 400 Euro Job kann man keine dreiköpfige Familie ernähren, deswegen diese Schlussfolgerung.
Nun landet ihr alle als Bedarfsgemeinschaft in Hartz 4 und da wird das Elterngeld eben seit dem 01.01. komplett angerechnet, das habt ihr dann also nicht mehr zusätzlich.
Das ist zwar jetzt sehr ärgerlich , weil deinem Mann ja nur ein Monat fehlt bis zum ALG-1 Anspruch und da meine ich, das Elterngeld nicht angerechnet wird, aber die Gesetzeslage sieht leider so aus.

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