Hallo erstmal, Wir überlegen zur Zeit ein zweites Kind zubekommen. Unser erstes Kind wurde am 1.7.14 geboren und ich gehe erst am 30.6.16 wieder arbeiten. Das Elterngeld haben wir auf 24 Monate aufgeteilt. Ich bekomme monatlich 588 Euro. Da mein Kind ein Frühchen war have ich zwölf Wochen Mutterschaftsgeld bekommen. Dementsprechend endet mein Elterngeld Bezug am 31.3.16. Man bekommt ja durch das Mutterschaftsgeld die letzten Monate kein Elterngeld. Meine Frage ist nun wie das Elterngeld berechnet wird, wenn ich nicht erneut 12 Monate arbeiten war. Gilt auch bei der Splittung auf 24 Monate, dass das Einkommen vor der Elternzeit maßgeblich ist und werden dann die Monate April bis Juni als Leermonate gesehen? Falls es wichtig ist mein Einkommen betrug vorher 1800 netto. Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo!
Leider ist es so, dass das vorherige Einkommen nur berücksichtigt wird, wenn das nächste Kind noch während des ersten Jahres des Elterngelds geboren wird.
In Deinem Fall gäbe es dann nur den Sockelbterag von 300.- Euro - leider
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