Elternzeit trotz Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich habe am 13.06.05 meine Ausbildung beendet und mich danach unverzüglch arbeitslos gemeldet.
Als ich bei einer Dame im Zimmer saß und Sie mir alles erklärte, wie was abläuft, informierte ich Sie über meine Schwangerschaft. Ich sagte ihr, dass ich auf jeden Fall ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen möchte um mich um meinen Sohn kümmern zu können. Darauf hin meinte die doch, ich könnte laut Gesetzt trotzdem 30 Std. die Woche arbeiten, also jeden Tag 6 Std.
Ich finde das ganz schön heftig. Hat Sie recht damit? Im Internet steht leider nichts genaues darüber und deshalb würde mich freuen, wenn einer von euch mir weiterhelfen könnte.
LG
Mehr lesen
Hallo Vivien!
Ich war auch bei Eintritt meiner Schwangerschaft arbeitslos gemeldet. Bei mir war es so, dass ich automatisch mit Beginn des Mutterschutzes nicht mehr beim Arbeitsamt als arbeitslos geführt wurde und dann auch ganz normal Erziehungsgeld beantragt habe und nun im Erziehungsurlaub bin. Ich weiss nicht ob sich da etwas geändert hat aber bei mir war das kein Problem, obwohl mein Arbeitsberater sehr genau mit allem war! Frag doch mal bei
Pro Familia nach!
LG
Gefällt mir
Hallo Vivien!
Ich war auch bei Eintritt meiner Schwangerschaft arbeitslos gemeldet. Bei mir war es so, dass ich automatisch mit Beginn des Mutterschutzes nicht mehr beim Arbeitsamt als arbeitslos geführt wurde und dann auch ganz normal Erziehungsgeld beantragt habe und nun im Erziehungsurlaub bin. Ich weiss nicht ob sich da etwas geändert hat aber bei mir war das kein Problem, obwohl mein Arbeitsberater sehr genau mit allem war! Frag doch mal bei
Pro Familia nach!
LG
Hallo Sanne,
dass wusste ich gar nicht. Ich weis zwar, dass ich im Mutterschutz Geld von der KK bekomme und dann auch nicht mehr arbeitslos gemeldet bin, aber habe ich dann tatsächlich Anspruch auf Erziehungsgeld, obwohl ich noch nie gearbeitet habe, außer in meiner Ausbildung? Ist das Einkommen dann bei jedem gleich oder von Person zu Person unterschiedlich?
Danke
Gefällt mir
Hallo Sanne,
dass wusste ich gar nicht. Ich weis zwar, dass ich im Mutterschutz Geld von der KK bekomme und dann auch nicht mehr arbeitslos gemeldet bin, aber habe ich dann tatsächlich Anspruch auf Erziehungsgeld, obwohl ich noch nie gearbeitet habe, außer in meiner Ausbildung? Ist das Einkommen dann bei jedem gleich oder von Person zu Person unterschiedlich?
Danke
Das hab ich mal gegooglet
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig) sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt (z.B. verwitweter Antragsteller)
Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit bezahlt.
+++++++++++++++++++++++++
Also, erstmal musst du nicht arbeiten. Du hast Anspruch auf das Erziehungsgeld und das sind 307 maximal. Also egal, was du vorher gemacht hast.
Ich bin dann ab dem Mutterschutz auch nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet und bekomme kein AlG 1 mehr. Erziehungsgeld ist eine unabhängige Sache...
Schau mal bei Google:
http://www.rechtspraxis.de/erzgeld.html
Liebe Grüße
froop
Gefällt mir
Das hab ich mal gegooglet
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig) sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt (z.B. verwitweter Antragsteller)
Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit bezahlt.
+++++++++++++++++++++++++
Also, erstmal musst du nicht arbeiten. Du hast Anspruch auf das Erziehungsgeld und das sind 307 maximal. Also egal, was du vorher gemacht hast.
Ich bin dann ab dem Mutterschutz auch nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet und bekomme kein AlG 1 mehr. Erziehungsgeld ist eine unabhängige Sache...
Schau mal bei Google:
http://www.rechtspraxis.de/erzgeld.html
Liebe Grüße
froop
Hallo Froop,
danke. Also heißt dass, ich kann für meinen Sohn da sein ohne auch nur 1 Min. arbeiten zu müssen? Das geht natürlich nur wenn ich mich dann nicht arbeitslos melde und Erziehungsgeld beantrage oder? Es ist schon dumm, wenn man sich nicht genug mit sowas auskennt.
Danke für deine Hilfe
Gefällt mir
Kannst du deine Antwort nicht finden?
Das hab ich mal gegooglet
Wer bekommt Erziehungsgeld?
Unter folgenden Bedingungen erhalten Mütter und Väter Erziehungsgeld:
bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und ein Sorgerecht besteht
wenn das Kind durch den Antragsteller erzogen und betreut wird
wenn der Antragsteller keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Teilzeitarbeit bis 30 Stunden/Woche ist zulässig) sich in der Berufsausbildung befindet, oder ein Härtefall vorliegt (z.B. verwitweter Antragsteller)
Erziehungsgeld wird unabhängig von der bisherigen Tätigkeit bezahlt.
+++++++++++++++++++++++++
Also, erstmal musst du nicht arbeiten. Du hast Anspruch auf das Erziehungsgeld und das sind 307 maximal. Also egal, was du vorher gemacht hast.
Ich bin dann ab dem Mutterschutz auch nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet und bekomme kein AlG 1 mehr. Erziehungsgeld ist eine unabhängige Sache...
Schau mal bei Google:
http://www.rechtspraxis.de/erzgeld.html
Liebe Grüße
froop
Da wäre noch was,
hätte ich dann noch andere Ansrpüche, denn irgendwie muss ich ja Miete usw. zahlen.
LG
Gefällt mir
Hallo Sanne,
dass wusste ich gar nicht. Ich weis zwar, dass ich im Mutterschutz Geld von der KK bekomme und dann auch nicht mehr arbeitslos gemeldet bin, aber habe ich dann tatsächlich Anspruch auf Erziehungsgeld, obwohl ich noch nie gearbeitet habe, außer in meiner Ausbildung? Ist das Einkommen dann bei jedem gleich oder von Person zu Person unterschiedlich?
Danke
Hallo Vivien,
ich meine, dass ist unabhängig davon, ob du vorher gearbeitet hast oder nicht. Die Auszahlung ist einkommensabhängig.
Wende dich doch mal an deine Zuständige Erziehungsgeldstelle. In Berlin müsste das über das Beziksamt (Jugendamt) laufen. Zentrale Auskunft : Tel.: 030 / 90-0. Ich hoffe das hilft dir etwas. Alles Gute für dich und dein Mäuschen!
Liebe Grüße, Sanne
Gefällt mir
Nicht ganz richti
Hallo!
ich arbeite zufällig beim Arbeitsamt. es ist also tatsächlich so, das man dann 30 Stunden in der Woche neben erhalt des Erziehungsgeldes arbeiten darf. allerdings musst du, um dann während deiner jobsuche auch weiter arbeitslosengeld beziehen zu können für ein Kind eine betreuungsperson für mindestens 15 stunden in der woche haben.
nur zur info. das AA zahlt dir sonst kein ALg.
Gefällt mir