In Antwort auf thyrza_12525729
Ich kann..
..nur von meiner Sozialassistenten Ausbildung berichten. Wenn man im Praktikum nicht mehr als die 80% der Stunden zusammen bekam, musste man diese nachholen, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt. Zu viele Fehlstunden können zum Ausschluss der Prüfung führen. Aber das man alles nachholen muss, wo man mit ärztlichem Attest gefehlt hat kommt mir schon sehr komisch vor. Aber wenn Sie es erst im September wieder einführen wollen, scheint es wohl mehr daran zu liegen, das es vermehrt zu Fehltagen gekommen ist. Irgendwas muss ja zu dieser Entscheidung geführt haben .. Soweit mal meine Meinung. Inwiefern das rechtens ist müsste man ne gültige Gesetzesgrundlage haben.
Nun..
Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, Praxistage nachzuholen, das würde vollkommen freiwillig geschehen. Und es war auch letztes Jahr so vorgeschrieben, wenigstens versäumte Praxistage nachzuholen, damit man da etwas vorzuweisen hat, da die Praxis ohnehin zu kurz kam mit einem Tag in der Woche und einer Blockwoche.
In meinen Ausführungen ging es nun auch eher um die theoretischen Stunden, die ganz normalen Schultage, die man auch stets nachholen muss.
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