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Forum / Job & Karriere

Entschuldigte Fehltage nachholen!?

Letzte Nachricht: 30. September 2015 um 18:53
T
tullio_12568269
21.08.15 um 18:29

Grüß euch!

Ich besuche zurzeit in Bayern eine Städt. Berufsfachschule für Kinderpflege in Bayern, im September beginnt das Abschlussjahr.
Uns ist vor den Ferien eröffnet worden, dass sie es nächstes Jahr zu fast 100% wieder einführen werden, dass man alle Fehltage, die zustande kommen, nachholen muss. Das gilt auch für entschuldigte Fehltage, für die man ein ärztliches Attest besitzt.

Nun ist die Frage, ob jemand schon einmal mit diesem System Erfahrungen gemacht hat und ob genau das eigentlich zulässig ist??
Nehmen wir einmal an, ich hole mir im Praktikum im Winter eine Grippe und liege erst einmal eine Woche flach, so darf ich diese Woche gleich einmal komplett in den Ferien abarbeiten, obwohl ich ein ärztliches Attest vorlege.
So etwas ist schließlich in der normalen Arbeitswelt auch nicht üblich, dass einem der Urlaub gestrichen wird, wenn man mal eine Woche krank ist.

Liebe Grüße
Cadi

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T
thyrza_12525729
25.08.15 um 10:48

Ich kann..
..nur von meiner Sozialassistenten Ausbildung berichten. Wenn man im Praktikum nicht mehr als die 80% der Stunden zusammen bekam, musste man diese nachholen, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt. Zu viele Fehlstunden können zum Ausschluss der Prüfung führen. Aber das man alles nachholen muss, wo man mit ärztlichem Attest gefehlt hat kommt mir schon sehr komisch vor. Aber wenn Sie es erst im September wieder einführen wollen, scheint es wohl mehr daran zu liegen, das es vermehrt zu Fehltagen gekommen ist. Irgendwas muss ja zu dieser Entscheidung geführt haben .. Soweit mal meine Meinung. Inwiefern das rechtens ist müsste man ne gültige Gesetzesgrundlage haben.

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T
tullio_12568269
29.08.15 um 21:03
In Antwort auf thyrza_12525729

Ich kann..
..nur von meiner Sozialassistenten Ausbildung berichten. Wenn man im Praktikum nicht mehr als die 80% der Stunden zusammen bekam, musste man diese nachholen, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt. Zu viele Fehlstunden können zum Ausschluss der Prüfung führen. Aber das man alles nachholen muss, wo man mit ärztlichem Attest gefehlt hat kommt mir schon sehr komisch vor. Aber wenn Sie es erst im September wieder einführen wollen, scheint es wohl mehr daran zu liegen, das es vermehrt zu Fehltagen gekommen ist. Irgendwas muss ja zu dieser Entscheidung geführt haben .. Soweit mal meine Meinung. Inwiefern das rechtens ist müsste man ne gültige Gesetzesgrundlage haben.

Nun..
Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, Praxistage nachzuholen, das würde vollkommen freiwillig geschehen. Und es war auch letztes Jahr so vorgeschrieben, wenigstens versäumte Praxistage nachzuholen, damit man da etwas vorzuweisen hat, da die Praxis ohnehin zu kurz kam mit einem Tag in der Woche und einer Blockwoche.
In meinen Ausführungen ging es nun auch eher um die theoretischen Stunden, die ganz normalen Schultage, die man auch stets nachholen muss.

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thyrza_12525729
30.09.15 um 18:53
In Antwort auf tullio_12568269

Nun..
Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, Praxistage nachzuholen, das würde vollkommen freiwillig geschehen. Und es war auch letztes Jahr so vorgeschrieben, wenigstens versäumte Praxistage nachzuholen, damit man da etwas vorzuweisen hat, da die Praxis ohnehin zu kurz kam mit einem Tag in der Woche und einer Blockwoche.
In meinen Ausführungen ging es nun auch eher um die theoretischen Stunden, die ganz normalen Schultage, die man auch stets nachholen muss.

Wie geschrieben
Ich weiß nur das man mit zu vielen Fehlstunden, egal ob attestiert oder nicht, nicht zur Prüfung antreten kann. Aber ka ob das an jeder Schule so ist.

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