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Forum / Job & Karriere

Erstaustatungsgeld für wohnung bitte lesen

Letzte Nachricht: 29. Juli 2008 um 19:05
K
kukka_12448238
03.07.08 um 22:24

Hallo ich 20 habe einen sohn von einem jahr und habe auch schon eine wohnung in aussicht dir mir das amt auch bezahlen würde...jetzt meine frage aber zu erstaustattung kann mir jemand sagen wie detailiert ich das so aufschreiben soll....ich erzähl euch mal kurz meine situatin


also bin 20 wie gesagt und habe einen sohn bisher hab ich mit ihm in einem kleinen zimmer bei meinen eltern gewohnt da ich trotz kind meine ausbildung beenden wollte ( kurz dazu hab am 4.Juni super bestanden )

jetzt ist es aber seo mein arbeitgeber hat mcih ent übernommen und zu hause ausziehen muss ich wohl oder über wegen dem platz weil so ein kleines zimmer auf dauer hmm naja

mir ist das wirklich peinlich mit der sozialhilfe und alg2 und allem würde viel lieber mein eigenes geld verdienen aber leider finde ich grad nix wobei cih schon am suchen bin also bitte nix böses schreiben oder so das ich asozial bin da ich vom staat geld will ich wills aj eigentlich nicht aber auf der dauer so ein kleines zimmer ohne freiraum ist einfach nix....

jedenfalls was ich in die wohnung mitnehmen kann ist nicht viel es ist ein kleiner kleiderschrank und das kinderbett meine couch ist schon so versifft und kaputt das die bei nem nächsten transport glaub ich zusammen fallen würde


naja vielleicht ist jemand so nett und würde mir einfach mal so ein paar sachen aufführen ....

lg jenny

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W
wahid_12522793
24.07.08 um 15:03

Hy
Man kann bei der ARGE einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
Darin muss alles genaustens(!) aufgelistet sein, was man braucht.
Zu schreiben, das man Küche und Schlafzimmer braucht reicht nicht!!!

Man muss z.B. schreiben:

Herd
Töpfe
Küchenschrank
Kühlschrank
Bett
Kleiderschrank
Wohnzimmerschrank
Couch
Wohnzimmertisch
Teppichboden

usw.
Man kann alles auf die Liste setzten, wobei nicht alle bewilligt werden. Kleinkram wie Geschirr oder Besteck, werden nicht bewilligt.

Zu beachten:
Die ARGE hat Anweisung dich zuerst an eine caritativen Einrichtung zu verweisen.
Dennoch musst du den Antrag erst bei der ARGE stellen, das geht schriftlich aber formlos.

Sollten einige Sachen bei der Caritas nicht zu erhalten sein, wie Herd und sowas, musst du dir die Sachen selber besorgen.

Mit der Quittung musst du zur ARGE und die errechnen den Teil, den du von der ARGE zurück bekommst. Das ist meistens nicht viel.
Für einen Kühlschrank kommen da beispielsweise 25-50 euro in Betracht.

Nachteil: Du musst das Geld erst mal vorstrecken.

Hoffe ich konnte helfen, bei Fragen einfach eine PN

Gruß
René

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W
wahid_12522793
29.07.08 um 19:05

Naja
Bei mir hat man keine Bestandsaufnahme gemacht.
Ja ich habe auch mal von Hartz IV gelebt, in der Zeit zwischen Schule und Studium.

Die bewilligung ging bei mir auch innerhalb von 10 Minuten, eigentlich direkt als ich mit meinen "Antrag" also der Liste dahin ging.

Wie gesagt, hat man mich dann an die caritas verwiesen, bei der ich dann einen Wohnzimmerschrank einen Tisch und eine Couch bekommen habe.

Eine Küche hätte ich zum Teil bezahlt bekommen, genauso wie eine Waschmachiene, darauf habe ich aber verzichtet, weil ich die dann schon gekauft hatte und das Geld auch selber auftreiben konnte, da wollte ich dann kein Geld mehr vom Amt annehmen.

Ich glaub vor allem der Bescheidenheit und Penetranz von mir war es zu verdanken, dass das bei mir so schnell ging.
Und bleibt vor allem immer Ehrlich. Das hilft mehr als zu versuchen mehr rauszuholen, wenn ihr nicht alles sagt.

Man muss ja auch dran denken, wer das alles bezahlt.
Ich für meinen Teil bin dankbar dafür, dass wie in so einen tollen Staat leben, in den man einen auf die Beine hilft.
Schade, dass es einige gibt, die das ausnutzen.

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