In Antwort auf an0N_1212414699z
Dein Vertrag ist unbefristet!
Befristete Arbeitsverträge gelten nur als befristet, wenn sie vor Arbeitsantritt unterschrieben wurden!!
Heißt, deine Prüfung war im Januar, einen Tag später gehst du zur Arbeit, den Vertrag unterschreibst du erst im März, ist die Befristung ungültig!!
Du hast einen unbefristeten Vertrag.
Das hilft dir aber erstmal nicht soviel, da du trotzdem nur einen Monat Kündigungsfrist hast. Ich würde das also erst zur Sprache bringen, wenn der Vertrag angeblich ausläuft.
Dann hast du zumindest einen Monat länger Gehalt, und es muss auch erst geklärt werden, evtl höhere Abfindungssumme.
Generell zur Befristung: Eine befristung mit Grund kann endlos lang weiter befristet werden, es muss nur jedesmal ein anderer Grund sein.
Eine Befristung ohne Grund kann nur 2 mal verlängert werden und nur insgesamt 2 Jahre.
Wenn dich die gesetzlichen Vorschriften interessieren suche ich die gerne nochmal raus, nur so auswenig weiß ich das jetzt nicht. Steht aber alles im Teilzeit und Befristungsgesetz.
Bei der eigentlichen Gehaltshöhe kann ich dir jetzt leider nicht helfen. Denke mal, so unterschrieben
Befristung
Hi,
habe gerade noch mal nachgelesen.
Bei der Befristung kommt es drauf an, ob vor dem Arbeitsbeginn eine mündliche Befristung vereinbart wurde.
1. Fall: mündliche Befristung entspricht schriftlicher
Schriftliche Befristung ungültig -> Unbefristerer Vertrag
2. Fall: mündliche Befristung entspricht nicht schriftlicher oder es wurde keine getroffen
Schriftliche Befristung auch nach Arbeitsbeginn rechtmäßig.
Gesetzliche Vorschrift ist hier neben Urteil BAG 7 AZR 700/06 auch 14 Abs. 4 TzBfG.. =)
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