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Forum / Job & Karriere

Fragen zu dem Arbeitsvertrag

Letzte Nachricht: 30. März 2010 um 21:34
A
an0N_1189434599z
25.03.10 um 20:06

Hallo zusammen,
habe mehrere Fragen zu meinem Arbeitsvertrag...
mir ist klar, dass hier auch die meisten keine experten sind, aber villeicht kennt sich jemand aus. Habe meine Ausbildung zur MFA im Januar dieses Jahres beendet. Wurde auch übernommen. Arbeite 30 Std die Woche bei einem Gehalt von 1020,- ....
Habe erst gestern mein Arbeitsvertrag unterwschrieben und es mir erst jetzt angeschaut,
1tens ---- probezeit 6 Mon (trotz Ausbildung in dem Betrieb??)
2tens--- da steht Arbeitsverhältnis befristet bis zum 31.12 (hab ind der Berufschule gelernt dass nach der Übername ein unbefristeter Arbeitsverhältnis besteht???)
3tens--- mein Chef hat mir Teilzeit bis von 30 std wö.angeboten zu dem Tarif von 1400,- auf 40 std Wö...Also 1400/160=8,75 pro Std d.h es wäre bei 30 Std * 4=120*8.75 =1050,- Mon und nicht 1020,-

kann mir jemand sagen ob ich da richtig oder falsch liege???

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E
edom_12656713
26.03.10 um 15:01

Nur meine unbedeutende Meinung....
Vertrag ist Vertrag. Verhandeln kann man vor dem Unterschreiben, jetzt gilt was du unterschrieben hast.
Denke aber, dass deine Verhandlungsposition auch vor der Unterschrift recht schach war und du wohl nix hättest ändern können. Außer vielleicht beim Gehalt. Vielleicht hat sich nur jemand verrechnet.

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D
derrsa_12496070
26.03.10 um 19:50

Hallo,
zu 1.:
Probezeit ist auch bei Festanstellung und trotz vorheriger Ausbildung normal.
zu 2.:
Ein befristeter Arbeitsvertrag auch nach Ausbildung ist durchaus rechtens. Nur der Nachfolgende darf nicht mehr befristet sein.
zu 3.:
Mal nachfragen, wie der Berechnungsgrundsatz ist.

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Kannst du deine Antwort nicht finden?

A
an0N_1212414699z
30.03.10 um 20:22

Dein Vertrag ist unbefristet!
Befristete Arbeitsverträge gelten nur als befristet, wenn sie vor Arbeitsantritt unterschrieben wurden!!

Heißt, deine Prüfung war im Januar, einen Tag später gehst du zur Arbeit, den Vertrag unterschreibst du erst im März, ist die Befristung ungültig!!
Du hast einen unbefristeten Vertrag.

Das hilft dir aber erstmal nicht soviel, da du trotzdem nur einen Monat Kündigungsfrist hast. Ich würde das also erst zur Sprache bringen, wenn der Vertrag angeblich ausläuft.
Dann hast du zumindest einen Monat länger Gehalt, und es muss auch erst geklärt werden, evtl höhere Abfindungssumme.

Generell zur Befristung: Eine befristung mit Grund kann endlos lang weiter befristet werden, es muss nur jedesmal ein anderer Grund sein.
Eine Befristung ohne Grund kann nur 2 mal verlängert werden und nur insgesamt 2 Jahre.

Wenn dich die gesetzlichen Vorschriften interessieren suche ich die gerne nochmal raus, nur so auswenig weiß ich das jetzt nicht. Steht aber alles im Teilzeit und Befristungsgesetz.

Bei der eigentlichen Gehaltshöhe kann ich dir jetzt leider nicht helfen. Denke mal, so unterschrieben

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D
derrsa_12496070
30.03.10 um 21:34
In Antwort auf an0N_1212414699z

Dein Vertrag ist unbefristet!
Befristete Arbeitsverträge gelten nur als befristet, wenn sie vor Arbeitsantritt unterschrieben wurden!!

Heißt, deine Prüfung war im Januar, einen Tag später gehst du zur Arbeit, den Vertrag unterschreibst du erst im März, ist die Befristung ungültig!!
Du hast einen unbefristeten Vertrag.

Das hilft dir aber erstmal nicht soviel, da du trotzdem nur einen Monat Kündigungsfrist hast. Ich würde das also erst zur Sprache bringen, wenn der Vertrag angeblich ausläuft.
Dann hast du zumindest einen Monat länger Gehalt, und es muss auch erst geklärt werden, evtl höhere Abfindungssumme.

Generell zur Befristung: Eine befristung mit Grund kann endlos lang weiter befristet werden, es muss nur jedesmal ein anderer Grund sein.
Eine Befristung ohne Grund kann nur 2 mal verlängert werden und nur insgesamt 2 Jahre.

Wenn dich die gesetzlichen Vorschriften interessieren suche ich die gerne nochmal raus, nur so auswenig weiß ich das jetzt nicht. Steht aber alles im Teilzeit und Befristungsgesetz.

Bei der eigentlichen Gehaltshöhe kann ich dir jetzt leider nicht helfen. Denke mal, so unterschrieben

Befristung
Hi,
habe gerade noch mal nachgelesen.
Bei der Befristung kommt es drauf an, ob vor dem Arbeitsbeginn eine mündliche Befristung vereinbart wurde.
1. Fall: mündliche Befristung entspricht schriftlicher
Schriftliche Befristung ungültig -> Unbefristerer Vertrag
2. Fall: mündliche Befristung entspricht nicht schriftlicher oder es wurde keine getroffen
Schriftliche Befristung auch nach Arbeitsbeginn rechtmäßig.

Gesetzliche Vorschrift ist hier neben Urteil BAG 7 AZR 700/06 auch 14 Abs. 4 TzBfG.. =)

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