In Antwort auf reetta_12161094
Er kann es beantragen
nur die frage ist eben ob er den antrag überhaupt bewilligt bekäme. die arge wird ihn erst mal fragen wieviel seine elten haben. auch wenn sie in seinem alter nicht mehr für seinen unterhalt laut gesetz zuständig sind, so wird es wahrscheinlich daruaf hinauslaufen, dass dein freund keinen antrage bewilligt bekäme wenn seine eltern zuviel verdienen.
und da er noch daheim wohnt und sich erst jetzt für eine ausbildung beworben hat, so wird das auch weiterhin wohl für die arge grund sein zu sagen, dass ihm kein hartz 4 zusteht.
ich würde denem freund empfehlen sich über eine zeitarbeit was zu suchen. da verdienst du zwar nicht die welt, aber er würde zum einen erste erfahrungen in der arbeitswelt sammeln und zum anderen etwas geld verdienen, so dass er auf eigenen beinen stehen kann, bis das mit der ausbildung 2009 evtl. klappt.
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Mich würde interessieren wieso er erst jetzt einen Ausbildungsplatz sucht. Mit 25 ist das ziemlich spät und relativ aussichtslos.
Was hat er denn in der Zeit zwischen Schule und jetzt gemacht ausser Zivi?
Mal abgesehen davon, der Zivi wird eh nicht angerechnet, auch wenn er 12 Monate gedauert hätte, da das auch vom Staat bezahlt wird und er somit noch nie Steuern gezahlt hat. Die 12 Monate beziehen sich auf eine Steuerpflichtige Arbeit.
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