Nein!
Generell ist ein Zeugnis so auszustellen, dass du dich damit weiterbewerben kannst, wenn schon nicht "gut" dann wenigstens neutral!
Wichtig aber ist, und das wird dir jeder Arbeitsrechtler sagen:
Wenn du ein "gutes Zwischenzeugnis" erhalten hast, darf das abschließende Zeugnis nicht (!!!) schlechter sein, sofern es sich weiterhin um die gleichen Tätigkeiten handelt.
Bitte einfach in einem Einschreiben/Rückschein um Korrektur binnen einer Wochenfrist bis 10 Tagen unter Hinweis auf ansonsten weitere rechtliche Schritte. Sollte eine Weigerung bestehen oder keine Rückmeldung nach Fristablauf eingehen, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt.