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Forum / Job & Karriere

Große Wohnung, alter Mietvertrag(12 Monate Kündigungsfrist)

Letzte Nachricht: 19. Juli 2009 um 13:48
K
kellie_12268992
04.03.08 um 13:46

Hallo Ihr Lieben,

habe da mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!
Bin gerade arbeitslos geworden und mache mir natürlich jetzt große Sorgen wie es weitergehen soll. Ich habe eine große Wohnung(90 qm). Der Mietvertrag wurde noch nach dem alten Mietrecht abgeschlossen, soll heißen, ich wohne seit mittlerweile 11 Jahren in dieser Wohnung, hätte also eine 1-jährige Kündigungsfrist. Sollte ich wirklich(was ich nicht hoffe) in Hartz4 rutschen, was ist dann mit der Wohnung? Muss ich sie sofort kündigen wenn Hartz 4 in Kraft treten sollte(wegen der langen Kündigungsfrist oder fällt im Hartz 4-Fall die lange Kündigungsfrist weg?

Wäre klasse, wenn jemand Bescheid wüßte!
Danke für die Antworten!

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P
petula_12557761
13.03.08 um 10:21

Ich vermute...
...dass du die Wohnung, solltest du sie wirklich aufgeben müssen, so lange halten kannst, bis die Kündigungsfrist ausläuft. Das Amt wird von dir nicht verlangen können, dass du ausziehst und die Miete (mit Hartz IV) für 2 Wohnungen übernehmen mußt. Die müssen sich dann gedulden. Es ist schließlich nicht deine Entscheidung, auszuziehen, sondern die des Amtes. Dann soll das Amt auch die Bedingungen dafür schaffen oder beide Mieten zahlen. Ich glaube, rechtlich müßten sie das dann sogar. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass sie gern noch 12 Monate warten werden, um dies zu umgehen. Die schaufeln sich doch nicht selbst ein Grab. Denn Hartz IV = Existenzminimum. Damit zwei Wohnungen zu finanzieren kann nicht mehr als ein schlechter Scherz sein, und wie gesagt: Das Amt würde die die Miete zahlen, und da du doppelte Miete hättest, fällt es, glaube ich, von vornherein als Möglichkeit heraus.

Schöne Grüße,

Susannah

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K
kellie_12268992
14.03.08 um 20:17
In Antwort auf petula_12557761

Ich vermute...
...dass du die Wohnung, solltest du sie wirklich aufgeben müssen, so lange halten kannst, bis die Kündigungsfrist ausläuft. Das Amt wird von dir nicht verlangen können, dass du ausziehst und die Miete (mit Hartz IV) für 2 Wohnungen übernehmen mußt. Die müssen sich dann gedulden. Es ist schließlich nicht deine Entscheidung, auszuziehen, sondern die des Amtes. Dann soll das Amt auch die Bedingungen dafür schaffen oder beide Mieten zahlen. Ich glaube, rechtlich müßten sie das dann sogar. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass sie gern noch 12 Monate warten werden, um dies zu umgehen. Die schaufeln sich doch nicht selbst ein Grab. Denn Hartz IV = Existenzminimum. Damit zwei Wohnungen zu finanzieren kann nicht mehr als ein schlechter Scherz sein, und wie gesagt: Das Amt würde die die Miete zahlen, und da du doppelte Miete hättest, fällt es, glaube ich, von vornherein als Möglichkeit heraus.

Schöne Grüße,

Susannah

Danke für die Antwort!
Hallo Susannah,

danke für die Antwort, ich hoffe, Du hast Recht. Drück' mir die Daumen, dass es erst gar nicht soweit kommt.

Lieben Gruß

ischu

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P
petula_12557761
18.03.08 um 15:34
In Antwort auf kellie_12268992

Danke für die Antwort!
Hallo Susannah,

danke für die Antwort, ich hoffe, Du hast Recht. Drück' mir die Daumen, dass es erst gar nicht soweit kommt.

Lieben Gruß

ischu

Klar...
drücke ich dir die Daumen. Vielleicht wird es ja gar nicht dazu kommen, dass es notwendig sein wird, eine neue, kleinere Wohnung anzumieten, wenn es dir gelingen sollte, einen neuen Job zu bekommen. Dafür drücke ich dir ebenfalls die Daumen! Viel Glück!

Liebe Grüße,

Susannah

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L
lilith_12115687
07.10.08 um 14:39
In Antwort auf petula_12557761

Klar...
drücke ich dir die Daumen. Vielleicht wird es ja gar nicht dazu kommen, dass es notwendig sein wird, eine neue, kleinere Wohnung anzumieten, wenn es dir gelingen sollte, einen neuen Job zu bekommen. Dafür drücke ich dir ebenfalls die Daumen! Viel Glück!

Liebe Grüße,

Susannah

Also
.... die alten Mietvertragsfristen stimmen nicht mehr.
egal was im vertrag steht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

ist zwar ein wenig spät gepostet aber vielleicht interessiert es ja noch jemanden anderes

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C
catina_11910896
09.10.08 um 0:13
In Antwort auf lilith_12115687

Also
.... die alten Mietvertragsfristen stimmen nicht mehr.
egal was im vertrag steht. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

ist zwar ein wenig spät gepostet aber vielleicht interessiert es ja noch jemanden anderes

Ganz genau!!!
Und das Amt wird verlangen nach 6 Monaten auszuziehen oder einfach nur noch die Mietobergrenze zahlen und man selber muss dann aus der eigenen Tasche (geht aber nicht in jeder Stadt)

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D
deven_12492946
19.07.09 um 13:48
In Antwort auf catina_11910896

Ganz genau!!!
Und das Amt wird verlangen nach 6 Monaten auszuziehen oder einfach nur noch die Mietobergrenze zahlen und man selber muss dann aus der eigenen Tasche (geht aber nicht in jeder Stadt)

Kündigungsfristen
ja genau so sehe ich das auch, eine Übersicht mit den Kündigungsfristen habe ich hier auch noch gefunden:

http://www.pfalzonline.de/mietrecht/mietvertrag_kuendigung.htm

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