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Forum / Job & Karriere

Habe ich mich jetzt strafbar gemacht??

Letzte Nachricht: 1. Juli 2009 um 1:22
D
dorcas_12860440
05.06.09 um 16:25

Hallo!

Also folgendes: Habe vor wenigen Monaten als Zahnarzthelferin angefangen (Auszubildende).

Nun, am Feiertag hatten wir dann Bereitschaftsdienst gehabt und da bei einem Patienten eine Füllung gelegt. Alles recht und gut. Die restliche Woche darauf war der Dr. nicht da. 3 Tage nach dem Bereitschaftsdienst, (ich war allein in der Praxis und hatte Telefondienst) rief der Patient noch mal an, wegen Schmerzen am zuvor gefüllten Zahn. Und jetzt mein Problem: Ich sagte zu ihm, das wir diese Woche nicht hier sind und wollte ihm gleich für Anfang nächster Woche(also für 4 Tage danach) einen Termin geben (Verstehe ja, dass man mit Schmerzen nicht so lange warten will!) Aber er sagte, er wäre die ganze nächst woche nicht da, wegen Arbeit vermutlich, er käme erst am Samstag wieder. Also wollte ich ihm dann für den besagten Samstag einen Termin geben, worauf er sagte, dass er so lange nicht warten könne und er suche sich einen anderen Zahnarzt auf. (Aber er war nicht unfreundlich oder so, nur enttäuscht, versteht sich!) Meine Frage ist, was hätte ich anders machen können, bzw. ist es jetzt strafbar, weil ich ihm keinen Termin anbieten haben können?? Bitte helft mir, bin am verzweifeln!! Was meint ihr dazu??

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H
hauke_11982940
05.06.09 um 20:15

Keine Angst
Weil du ihm keinen Termin geben konntest, sollst du dich strafbar gemacht haben? Also das glaube ich nun wirklich nicht. Das ist doch kein Grund dafür. Wenn es nicht vereinbar ist, ist es nicht vereinbar. Du kannst ihm ja keinen Termin daherzaubern.
Meiner Meinung nach hast du nichts falsch gemacht. Wenn der Patient so akute Schmerzen hat, muss er dann eben einen Arzt aufsuchen, der Notdienst hat.
Also mach dir nur keine Gedanken. Es ist eben manchmal so, dass man nicht allen helfen kann.

Also Kopf hoch!

Liebe Grüße,
Sugarpearl

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J
jumana_12275391
24.06.09 um 16:58

Ja
weil wäre er einfach vor der tür gestanden an dem ersten tag wo der dr. wieder da is hätten sie ihn doch an dran nehmen MÜSSEN !? zumindest in österreich is so wenn man akute schmerzen hat und es is ein werktag nachmittag/vormittag geht man sofort zu einem zahnarzt und der MUSS ihn drannehmen. weiss auch jeder da gibts halt keinen termin und die andern müssen warten, ganz einfach.

natürlich gibts jetzt auch so zahnarzthelferinnen die wollen einen abwimmeln und versuchens bei jungen leuten immer weil die das nicht immer wissen, dass sie dran genommen werden MÜSSEN ! ...

also wenn das auch in deutschland so is dann glaub cish chon dass das zumindest ein verfahren oder eine strafe nachsich ziehen kann wenn man einen patienten nicht behandelt.

ich weiss gar nicht genau wo das geregelt ist aber zählt das nicht auch zum ärztlichen eid oder sowas ?? das man jeden patienten behandeln muss.. steht doch glaub ich wo ?!... hmm

naja aufjedenfall hätten sie wenn sie es nicht genau wissen oder nachfragen müssen oder sonst etwas die telefonnummer von dem herrn nehmen und ihm sagen sie rufen ihn gleich zurück oder morgen. wenigstens das sie versucht hätten ihm zu helfen. so kommt es rüber als wärs ihnen eh egal sie haben keine zeit und aus...naja nächstes mal wirds besser!! keine panik

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E
enu_12271912
01.07.09 um 1:22

.....
hallo,
also ich denke kaum dass du dich strafbar machst,denn für jeden arzt müsste es doch eine vertretungspraxis oder einen zahnärztlichen notdienst geben.so kenne ich das.natürlich kann man evtl eher ran kommen oder jemanden anderes verschieben,aber wenn man allein in einer praxis ist und nix geht müsste man ihn zu einer anderen (vertretung) praxis schicken.
du darfst keinen verweigern aus irgendwelchen unverständlichen gründen,aber eine andere praxis kannst du ihm ans herz legen.

Lg

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