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Forum / Job & Karriere

Hartz 4 bin unter 24

Letzte Nachricht: 25. Februar 2007 um 10:44
A
althea_12569330
11.02.07 um 21:30

hallo,

ich bin total schokiert, hab mir gerad die Antragsformulare angeschaut.
Ich bin gerad mit der Ausbilung fertig geworden und nun arbeitslos. Ich bekomme zu wenig ALG 1 und muss noch hartz 4 beziehen. Da mein freund noch bis sommer Azubi ist kommen wir mit diesem geld niemals hin.

Frage

1.) Wir wohnen zu günstigen miete (ohne mietvertrag) bei seinem vater.
Nun steht in den Antrag, ob wir unterhalt von ihm bekommen.
Natürlcih nicht!!!Was für ein grund soll ich denn nennen, warum ich
wir keinen bekommen?

2.) mein freund soll nun auch noch eine bescheinigung seines Arbeitgebers mitbringen. kann man nicht einfach seine letzten gehaltsabrechnungen mitbringen? Ist ihm nämlich unangenehm das sein arbeitgeber das mitbekommt.

3.) gehört sein VAter auch zu unserer bedarfgemeinschaft? Er wohnt im selben haus. Aber er kann niemals für uns in irgendeiner form aufkommen.

BITTE HELFT MIR!

liebe grüße

nacny

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S
salal_12704097
12.02.07 um 14:26

Hartz 4 ....
Hallo Nancy,

wenn du folgende Fragen beantwortest, kann ich dir ratschläge geben.

1. bewohnt ihr in diesem haus eine abgeschlossene Wohnung ?
2. seit wann lebst du mit deinem Freund zusammen?
3. könnt ihr einen Mietvertrag in Schriftform mit dem vater vereinbaren ?

grüße
generj

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A
althea_12569330
12.02.07 um 19:18
In Antwort auf salal_12704097

Hartz 4 ....
Hallo Nancy,

wenn du folgende Fragen beantwortest, kann ich dir ratschläge geben.

1. bewohnt ihr in diesem haus eine abgeschlossene Wohnung ?
2. seit wann lebst du mit deinem Freund zusammen?
3. könnt ihr einen Mietvertrag in Schriftform mit dem vater vereinbaren ?

grüße
generj

Hi
1.) wir haben das dachgeschoß (70 qm) für uns alleine, allerdings teilen wir mit seinem vater bad und küche.

2.) ich lebe in diesem haus seit dem 1. nov 2006 mit meinem freund.

3.) wir haben einen mietvertrag in schriftlicher form vereinbart, allerdings keinen, der so im handel zu kaufen ist, sondern einen unter uns.

danke für deine antwort, ist echt dringend.

liebe grüße

nancy

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A
althea_12569330
12.02.07 um 19:21
In Antwort auf althea_12569330

Hi
1.) wir haben das dachgeschoß (70 qm) für uns alleine, allerdings teilen wir mit seinem vater bad und küche.

2.) ich lebe in diesem haus seit dem 1. nov 2006 mit meinem freund.

3.) wir haben einen mietvertrag in schriftlicher form vereinbart, allerdings keinen, der so im handel zu kaufen ist, sondern einen unter uns.

danke für deine antwort, ist echt dringend.

liebe grüße

nancy

Noch etwas
zu meiner ersten frage:

mein freund ist Auszubildender und hätte garkein anspruch auf ALG 1. Inwievern muss ich das aufschreiben?

Ich will keine falschen angaben machen aber ich will auch nicht drunter leiden müssen. Ich bin im 5 mon. schwanger und heirate meinen freund im mai.

kennst du dich mit sowas aus?

brauch echt hilfe in diesem wirrwar.

danke

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S
salal_12704097
13.02.07 um 8:58
In Antwort auf althea_12569330

Noch etwas
zu meiner ersten frage:

mein freund ist Auszubildender und hätte garkein anspruch auf ALG 1. Inwievern muss ich das aufschreiben?

Ich will keine falschen angaben machen aber ich will auch nicht drunter leiden müssen. Ich bin im 5 mon. schwanger und heirate meinen freund im mai.

kennst du dich mit sowas aus?

brauch echt hilfe in diesem wirrwar.

danke

ALG II
hallo ,

holt euch erstmal einen Mietvertrag im Handel und vereinbart darin auch die gemeinsame Nutzung der Küche und des Bades.
Wichtig wäre weiterhin, dass ihr getrennte Kühlschränke hättet, weil man daraus ( für den Fall) ersehen kann,wie ihr unabhängig wirtschaftet. Vereinbart darin auch die Zahlung der Nebenkosten ( Wasser u. Heizung sowie andere Betriebskosten )
Natürlich müßt ihr auch die Größe eurer genutzten Wohnung usw. benennen
Diser Mietvertag ist als Anlage für den ALG II -Antrag notwendig
Als weitere Anlage genügt der Gehaltnachweis deines Freundes sowie der Ausbildungsvertrag mit dem Arbeitgeber.
Der Vater des Freundes und damit dessen Einkommen zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr dies konsquent durch euren Mietvertrag ausschließen könnt.
Solltest du weiter Fragen zu deinem Antrag oder auch später haben, dann schicke besser privat eine Nachricht.

viel Glück

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S
salal_12704097
13.02.07 um 9:00
In Antwort auf althea_12569330

Noch etwas
zu meiner ersten frage:

mein freund ist Auszubildender und hätte garkein anspruch auf ALG 1. Inwievern muss ich das aufschreiben?

Ich will keine falschen angaben machen aber ich will auch nicht drunter leiden müssen. Ich bin im 5 mon. schwanger und heirate meinen freund im mai.

kennst du dich mit sowas aus?

brauch echt hilfe in diesem wirrwar.

danke

ALG II
hallo ,

holt euch erstmal einen Mietvertrag im Handel und vereinbart darin auch die gemeinsame Nutzung der Küche und des Bades.
Wichtig wäre weiterhin, dass ihr getrennte Kühlschränke hättet, weil man daraus ( für den Fall) ersehen kann,wie ihr unabhängig wirtschaftet. Vereinbart darin auch die Zahlung der Nebenkosten ( Wasser u. Heizung sowie andere Betriebskosten )
Natürlich müßt ihr auch die Größe eurer genutzten Wohnung usw. benennen
Dieser Mietvertag ist als Anlage für den ALG II -Antrag notwendig
Als weitere Anlage genügt der Gehaltnachweis deines Freundes sowie der Ausbildungsvertrag mit dem Arbeitgeber.
Der Vater des Freundes und damit dessen Einkommen zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr dies konsquent durch euren Mietvertrag ausschließen könnt.
Solltest du weitere Fragen zu deinem Antrag oder auch später haben, dann schicke besser privat eine Nachricht.

viel Glück

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S
salal_12704097
25.02.07 um 10:44

Erst lesen, dann informieren
diese Antwort ist leider nicht korrekt. Die Tatsache, dass du schwanger bist reicht aus, einen eigenen Hausstand zu gründen.


generj

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