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bei der Bedarfsberechnung wird ja nicht nur dein Mann berücksichtigt, auch du wirst mit 311 EUR und den anteiligen Kosten der Unterkunft berücksichtigt - und davon wird eben dann dein erzieltes Einkommen abgezogen.
Das mit der Maßnahme ist natürlich so eine Sache, wenn du nachweisen kannst, das sich dein Gewinn in den nächsten Monaten so steigert, das ihr keine Leistungen mehr benötigt kann man bestimmt mit dem Arbeitsvermittler sprechen. Andernfalls sehe ich keine großen Chancen das du nicht an einer Maßnahme teilnehmen musst, da die Gesetze für unter 25 jährige zum 01.08.06 und zum 01.01.07 drastisch verschärft wurden