In Antwort auf phocas_12383022
Also...
...Hallo erstmal...
nach geltemden Recht sieht das so aus:
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Hartz IV / ALG 2: Anrechnung von Vermögen und Altersvorsorge
Vorhandenes Vermögen wird künftig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr (seit 01.08.2006). Bei einem 50-Jährigen bleiben so 12.500 Euro unangetastet. (Für Menschen, die vor 1948 geboren wurden, sind es 520 Euro je Lebensjahr, maximal 33.800.) Weitere 200 Euro pro Lebensjahr werden freigestellt für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem 60. Lebensjahr dient und bis dahin durch vertragliche Vereinbarungen geschützt ist. Die Maximalgrenze für das eigene Vermögen liegt jedoch bei 26.000 Euro. Dieselben Beträge kommen für den Partner hinzu.
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Ich hoffe mal das hilft dir weiter (äh, hust, deiner Kollegin)
Gruß, bluespeter
Hallöchen
Vielen Dank erstmal! Und: Es ist WIRKLICH eine Anfrage für meine Kollegin (40 Jahre alt), die keinen Internet-Zugang hat. Ich bin nun schon fast 43, auch alleinerziehend (wenn auch mit festem Partner...) und warte auch Monat für Monat auf meine Kündigung...
Was wir nämlich auch schon gehört hatten, war die Sache mit den 200 Euro pro Lebensjahr, das man "behalten" darf. Die Arbeitsagentur hat sie allerdings eines besseren belehrt und meinte, sie müsse die komplette Abfindung (hab leider keine Ahnung, wieviel es genau ist) erstmal verbrauchen...
Und das kommt mir irgendwie spanisch vor und ich schlug ihr vor, sich nochmal woanders schlau zu machen. Und da sie keinen eigenen PC hat, tat ich das nun für sie.
Vielen Dank dir und eine schöne Restwoche! 
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