Anzeige

Forum / Job & Karriere

Hartz4 mit Partner-worauf achten????

Letzte Nachricht: 28. September 2006 um 11:27
V
vika_12739445
24.08.06 um 18:44

Hallo,

ich bin 23 und habe soeben meine Lehre beendet.
Mein Partner hat einen Job.
Es gibt die Möglichkeit, dass er nicht mit angerechnet wird.
Weiß jemand wie und vor allem, worauf ich achten muss????
Ich will ihm nicht auf der Tasche liegen, da er mich schon bisher in meiner Ausbildung unterstützt hat.

Ich hoffe, dass mir jemand Ratschläge und Tipps geben kann.

Danke

Mehr lesen

A
ayasha_12317537
28.08.06 um 18:50

RE
Hi!
Das problem hab ich jetzt auch.nach der abschlußprüfung nicht übernommen,jetzt zu hause.mein freund wohnt bei mir, geht auch arbeiten.ist dein freund bei dir gemeldet?wenn nein, mußt du wissen, arbeitsamt kann jeder zeit bei dir vor der tür stehen, und nachprüfen, ob bei dir jemand lebt oder nicht.hab mal gelesen, wenn der partner mehr als 3mal die woche bei dir ist bzw.schläft, zählt das zur eheähnliche gemeinschaft.mein freund ist noch bei seinen eltern gemeldet.ist dann natürlich einfacher, als wenn er bei mir gemeldet wäre.so lange ihr das nicht rumerzählt, das er viel bei dir ist bzw.das er bei dir wohnt, ist doch ok.stehst du alleine im mietvertrag?mußt dann trotzdem aufpassen.

LG Julia

Gefällt mir

D
doris_12750095
10.09.06 um 18:02

...
Also ich würde es nicht riskieren wenn ihr tatsächlich zusammen wohnt. Seit dem 01.08. sind die Gesetze so, dass jedes Jobcenter wesentlich mehr Aussendienst machen muss als ohnehin schon, auch haben einige Jobcenter seit diesem Tag einen speziellen Aussendienst, der nur solche Dinge überprüft.
Du musst bedenken, dass Arbeitslosengeld II keine Versicherungs- sondern eine Steuerleistung ist, das also jeder der arbeiten geht für deine Leistungen aufkommt. Ausserdem machst du dich wegen Betruges strafbar wenn dein Freund bei dir wohnt, du es nicht angibst und es aus welchen Gründen auch immer auffliegt das ihr doch eine eheähnliche Gemeinschaft bildet.
Es kann ja auch sein, dass du trotz Anrechnung deines Freundes noch Anspruch auf Leistungen hast, da bei dir die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Bedarf mitberechnet werden müssen, da du ja über niemanden mehr familienversichert werden kannst

Gefällt mir

Kannst du deine Antwort nicht finden?

H
hafza_12753751
26.09.06 um 19:04

Hartz IV
Würde nach ausßen als Wohngemeinschaft leben, da wird kein Einkommen dem anderen auf bzw abgerechnet.
Auch Versicherungstechnisch sollte es getrennt sein.

LG
Natascha

Gefällt mir

Anzeige
A
an0N_1249770799z
28.09.06 um 11:27

Bist du denn
gleich Hartz IV? Bekommst man nicht erstmal Arbeitslossengeld? Hartz IV ist doch erst, wenn das abgelaufen ist.

Was hast du denn gelernt, dass du keine Chance auf einen neuen Job hast.

Gefällt mir

Diskussionen dieses Nutzers
Anzeige