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Forum / Job & Karriere

Hartz4 und Erbe

Letzte Nachricht: 16. Februar 2009 um 10:35
T
tatum_12175828
04.02.09 um 17:10

Hallo,
ich hoffe irgendeiner hat hier einen kleinen Tip für mich.

Eine Bekannte (sie ist 58 Jahre alt) hat im letzten Jahr ca. 6000 Euro geerbt.
Sie hat natürlich die Bezüge für den Monat in dem sie das Geld erhalten hat an die Arge zurückgezahlt (Miete und Hartz4).
Nun hat sie von der Arge Post bekommen, das sie das gesamte Erbe verleben muss und erst dann wieder Hartz 4 beantragen darf.
Sie soll erst ab Juni wieder ein "Recht" auf Hartz4 haben.
Sie hat keinerlei Ersparnisse auch kein Auto oder so.
Hat irgendwer Erfahrungen ob das wirklich Rechtens ist.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Sandra

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A
addie_12156430
05.02.09 um 10:41

Hi
Stelle diese frage mal ins www.hartz4-forum.de
Die kennen sich damit aus.
Gruß BilleB

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L
lise_12366700
15.02.09 um 21:35

Ich hoffe es ist nicht zu spät
Hallöchen,
das SGB II ist jetzt nicht ganz mein spezial Gebiet. Daher gilt auch hier, ich übernehm keine Haftung!

Meiner Meinung nach ist es nicht so einfach Rechtens. Es gibt im SGBII ein sogenanntes Schonvermögen. Ich glaube das waren 250 pro Lebensjahr. Dazu kommt noch einmalig eine Pauschale von 750 für größere Anschaffungen.

Alles was über dieses Vermögen hinaus geht, muss erst verlebt werden da Arbeitslosengeld II ja nur eine Notlösung ist.

Liebe Grüße

Hexchen

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A
addie_12156430
16.02.09 um 10:35
In Antwort auf lise_12366700

Ich hoffe es ist nicht zu spät
Hallöchen,
das SGB II ist jetzt nicht ganz mein spezial Gebiet. Daher gilt auch hier, ich übernehm keine Haftung!

Meiner Meinung nach ist es nicht so einfach Rechtens. Es gibt im SGBII ein sogenanntes Schonvermögen. Ich glaube das waren 250 pro Lebensjahr. Dazu kommt noch einmalig eine Pauschale von 750 für größere Anschaffungen.

Alles was über dieses Vermögen hinaus geht, muss erst verlebt werden da Arbeitslosengeld II ja nur eine Notlösung ist.

Liebe Grüße

Hexchen

Hi
Schonvermögen: 150 pro Lebensjahr + 750 für größere Anschaffungen.
Das jetzt erhaltene Erbe war nicht am Anfang des Leistungsbezug vorhanden, es ist neu geflossen. Also kein Schonvermögen. Mehr weiß ich leider auch nicht. Ob es davon ein Selbst behalt gibt, oder es ganz verbraucht werden muss...? Keine Ahnung. Aufjedenfall MELDEN!

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