In Antwort auf lise_12366700
Ich hoffe es ist nicht zu spät
Hallöchen,
das SGB II ist jetzt nicht ganz mein spezial Gebiet. Daher gilt auch hier, ich übernehm keine Haftung!
Meiner Meinung nach ist es nicht so einfach Rechtens. Es gibt im SGBII ein sogenanntes Schonvermögen. Ich glaube das waren 250 pro Lebensjahr. Dazu kommt noch einmalig eine Pauschale von 750 für größere Anschaffungen.
Alles was über dieses Vermögen hinaus geht, muss erst verlebt werden da Arbeitslosengeld II ja nur eine Notlösung ist.
Liebe Grüße
Hexchen
Hi
Schonvermögen: 150 pro Lebensjahr + 750 für größere Anschaffungen.
Das jetzt erhaltene Erbe war nicht am Anfang des Leistungsbezug vorhanden, es ist neu geflossen. Also kein Schonvermögen. Mehr weiß ich leider auch nicht. Ob es davon ein Selbst behalt gibt, oder es ganz verbraucht werden muss...? Keine Ahnung. Aufjedenfall MELDEN!
Gefällt mir