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Forum / Job & Karriere

Hi ihr lieben ich bin bei der bundeswehr .....

Letzte Nachricht: 19. Oktober 2011 um 14:45
A
an0N_1257009499z
18.10.11 um 10:41

und wollte wissen ob jemand erfahrung hat was ich machen muss was auf mich zukommt geld usw ?
lg dini

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N
nanook_12234272
19.10.11 um 7:18

Ich bin auch da
was willst du denn wissen?


LG
heiner

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L
lucius_12237905
19.10.11 um 7:22

Sie ...
... sind einfach so freiwillig zur Bundeswehr? Ohne sich VORHER zu erkundigen über Verdienst und Berufsbild? Na, dann viel Spaß in Afghanistan...

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A
an0N_1257009499z
19.10.11 um 7:42
In Antwort auf nanook_12234272

Ich bin auch da
was willst du denn wissen?


LG
heiner

Hi
Na klar hab ich mich informiert ich weis nur das ich 3 jahre daheim bleiben könnte und 1 jahr lang bekomm ich 70% von meinem letzten gehalt ... Und die restlichen 2 jahre ?
Wieviel urlaub hab ich dann insgesamt im jahr ?
Das wars
Lg dini

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N
nanook_12234272
19.10.11 um 8:11
In Antwort auf an0N_1257009499z

Hi
Na klar hab ich mich informiert ich weis nur das ich 3 jahre daheim bleiben könnte und 1 jahr lang bekomm ich 70% von meinem letzten gehalt ... Und die restlichen 2 jahre ?
Wieviel urlaub hab ich dann insgesamt im jahr ?
Das wars
Lg dini

Das mit dem daheim bleiben
meinst du nach deiner Dienstzeit, oder? Das nennt sich Berufförderung und ist abhängig von der Verpflichtungszeit. Urlaub ist abhängig vom Alter.

LG
heiner

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A
an0N_1257009499z
19.10.11 um 9:51
In Antwort auf nanook_12234272

Das mit dem daheim bleiben
meinst du nach deiner Dienstzeit, oder? Das nennt sich Berufförderung und ist abhängig von der Verpflichtungszeit. Urlaub ist abhängig vom Alter.

LG
heiner

Nein
Ich meinte elternzeit net bfd

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L
lucius_12237905
19.10.11 um 14:45
In Antwort auf an0N_1257009499z

Nein
Ich meinte elternzeit net bfd

Dann ...
... sollten Sie vielleicht nicht nach den Verdienstmöglichkeiten bei der Bundeswehr fragen, sondern im Elterngeldforum nach Ihren Entgeltersatzleistungen (und nicht Verdienst).
In den ersten 12 Monaten nach Geburt des Kindes (also Lebensmonate) erhalten Sie maximal 67% Ihres bisherigen Nettoentgeltes als Elterngeld (ob es für BW-Angehörige höhere Sätze gibt, sollten Sie auf Ihrer Personalstelle erfragen). Erziehungsurlaub bekommen Sie 3 Jahre, wobei Sie kein Geld erhalten.

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