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Forum / Job & Karriere

HILFE DRINGEND BITTE - WEGEN ALG SPERRE

Letzte Nachricht: 1. Oktober 2012 um 12:05
F
folant_12091023
01.10.12 um 4:39

Hallo an alle, ich hoffe so sehr es kann uns schnell schnellstens jemand Paar Antworten und Rat evtl. Tipps geben oder raten was zu tun.

Etwas Ahnung hab ich, aber offensichtlich nicht genug.

Kurzinfo:
1. Ich bekomme ALG1, dass endet am 9.12.2012 (will freiberuflich werden, aber weiss noch nicht, da ich mir wahrscheinlich keine Privatversicherung leisten kann, muss evtl. ALG2 beantragen, mal gucken)
2. meine Freundin wird gekündigt(aus wirtschaft. Gründen, wir wissen, dass man gek.werden muss um ALG zu bekommen)!, zum 22.12.2012
3. wir leben seit 3 Jahren zusammen(heisst das "eine eheähnliche Gemeinschaft" und es wird fortgesetzt, oder spielt sowas keine Rolle mehr?) und wir haben vor zu heiraten...
4. DAS PROBLEM! - wir wollen, müssen umziehen (Mangel an arbeitsmöglichkeiten, ausser Gastronomie, halt kleine Insel, nix los. Ich bin Künstler, sie will sich evtl. weiterbilden. Spielen solche Gründe überhaupt ne Rolle? )

Die FRAGE-
HABEN WIR EINE CHANCE EINER SPERRE DES ALGs FÜR MEINE FREUNDIN UMZUGEHEN???

WAS HEISST GENAU DIESE SPERRE? 3 Monate kein ALG, keine Krankenversicherung, kein NIX?

Was passiert wenn sich meine Freundin jetzt beim Amt meldet und erst in Dezember erzählt dass wir vor haben umzuziehen? Oder iss es egal wann man sowas erzählt?
Mir fällt jetzt keine weitere Fragen oder Infos, ich hoffe ihr werdet aus dem hier schlau.....

BITTE BITTE BITTE, wenn sich jeman auskennt, oder helfen kann, schreibt dazu rein, oder direkt [email protected]

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E
eirlys_12273852
01.10.12 um 12:05

Also
wenn deine Freundin zum 22.12.2012 gekündigt wurde, muss sie sich unverzüglich beim Amt melden. Umziehen darfst du solange wie du nicht arbeitslos bist.
Ab da muss der Umszug vom Amt genehmigt werden oder du musst die Kosten auch selbst tragen.

Eure euhre eheähnliche Lebensgemeinschaft hat mit ALG1 nichts zu tun, solange keiner von euch beidem ALG2 bezieht. Erst da wird der Verdienst den einen auf das H4 des anderen angerechnet.

Eine Sperre gibt es dann, wenn ihr selbst kündigt ohne eine andere Beschäftigung zu haben. So als ob du willentlich die Arbeitslosigkeit herbeiführst.
Wurdest du gekündigt, gibt es eigentlich keine Sperre, außer ihr meldet euch nicht rechtszeitig beim Amt.
Und ja, eine Sperre von 3 Monaten bedeutet, dass ihr in dieser Zeit gar kein Geld vom Amt bekommt, sondern euch zu 100% selbst finanzieren müsst.

Eine Frage meinerseits: Warum sollte denn deine Freundin eine Sperre bekommen?

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