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Forum / Job & Karriere

Hilfe! Wohnung-Arbeitsamt-Arbeitslos-Wirrwarr-Chaos

Letzte Nachricht: 23. Januar 2013 um 12:35
M
merita_12950042
21.01.13 um 12:51

Heyy =)

Ich blicke momentan absolut nicht durch und hoffe mir kann jemand helfen

Also: Ich habe mein Studium abgebrochen. Jetzt weiß ich nicht, ob ich in meiner Wohnung bleibe oder in eine andere Stadt ziehe. Das hängt davon ab, ob ich hier oder eben woanders einen Job finde.
Nun muss ich mich spätestens am 23.01. arbeitslos melden.
Da ich aber noch absolut nicht weiß wie das nun mit dem Umzug oder eben nicht Umzug läuft, kann ich mich eigtl nicht arbeitslos melden. Müsste dann ja, wenn die mir n Job anbieren, den auch annehmen!! Und das kann ich nicht, wenn ich weiß, dass ich vielleicht in 2 Wochen wegziehe.

Ich habe sowas noch nie gemacht und steh grad echt im Wald.
Was ist denn in der Situation am sinnvollsten??

Liebe Grüße! =)

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M
merita_12950042
21.01.13 um 14:30

Danke
Erstmal danke für die schnelle Antwort =)

Ich bin 19, werde im Sommer 20.
Ich saß recht lange bei der Mitarbeiterin im Arbeitsamt und hab hab öfter nochmal nachgefragt und es hörte sich jedes mal so an, als müsste ich mich, sobald ich exmatrikuliert bin arbeitslos melden und stehe denen dann ohne wenn und aber zur verfügung wenn die n job für mich haben. Das is das, was mir Sorgen macht ^^ Wenn ich mich garnicht melde, dann kanns da wohl irgendwie Probleme mit der Rentenversicherung geben oder so wurde mir immer gesagt.

Wieso kann das nicht einfach einfach sein
Auf jeden Fall Danke für die Antwort!! Werd mich wohl auch nochma n bisschen "Schlau-googlen"

LG

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C
cassy_13021794
21.01.13 um 19:35

Hast Du denn Anspruch auf ALG
wenn Du noch nicht gearbeitet hast?
Man muß doch die sog. Anwartschaft erfüllt haben um ALG zu beziehen?

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H
heiner9999
22.01.13 um 7:08

Wenn du noch nicht gearbeit hast
hast du auch keinen Anspruch auf ALG 1. Wenn du dich dann bei der ARGE meldest hast du Anspruch auf ALG 2 (hartz 4), allerdings musst du als unter 25-jährige wieder zu deinen Eltern ziehen. Wenn du dich nicht meldest fehlen dir die Zeiten in deiner Rentenversicherung und du bist nicht krankenversichert.

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M
merita_12950042
22.01.13 um 17:00

Okay
Ah okay. Danke!! Jetzt blick ich auch langsam durch!!
Wenn man noch nie mit sowas zutun hatte, ist das alles doch etwas kompliziert ^^

Vielleicht kann man mir ja gleich noch bei einer zweiten Sache helfen:
Ich würde gern erst einmal zu meiner Mutter ziehen, weil das für mich momentan sehr sinnvoll ist.
Mein Vater sagte aber, dass er dann wohl mehr Unterhalt an sie zahlen muss? Selbst wenn ich arbeiten gehe und somit zu Haushaltseinkäufen usw beitragen kann???

LG

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H
heiner9999
23.01.13 um 7:18
In Antwort auf merita_12950042

Okay
Ah okay. Danke!! Jetzt blick ich auch langsam durch!!
Wenn man noch nie mit sowas zutun hatte, ist das alles doch etwas kompliziert ^^

Vielleicht kann man mir ja gleich noch bei einer zweiten Sache helfen:
Ich würde gern erst einmal zu meiner Mutter ziehen, weil das für mich momentan sehr sinnvoll ist.
Mein Vater sagte aber, dass er dann wohl mehr Unterhalt an sie zahlen muss? Selbst wenn ich arbeiten gehe und somit zu Haushaltseinkäufen usw beitragen kann???

LG

Warum sollte er dann mehr Unterhalten zahlen müssen?
Der Unterhalt für deine Mutter ist festgeslegt. Was sollte sich daran ändern wenn du wieder bei ihr wohnst? Nichts.
Dein Vater muss vermutlich auch für dich Unterhalt zahlen. Aber wie gesagt an den Beträgen ändert sich erst einmal nichts.

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C
cassy_13021794
23.01.13 um 12:35

Aber unabhängig von Deinem Anspruch
möchte ich doch noch was allgemein zu Deiner Hauptfrage sagen.
Natürlich kannst Du Dich trotzdem arbeitslos melden auch wenn Du vielleicht umziehst.
Es kann ja nicht sein, dass man kein ALG beziehen kann weil man vielleicht mal umzieht...
Natüröich ist dann schwierig was die Vermittlung angeht, aber dennoch kann man sich arbeitslos melden!!

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